Vorlage - VO/2014/01892  

Betreff: Annahme einer Geldspende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck über EUR 2.000,- zur Teilfinanzierung der Präventionswoche "fit for life"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Sven Schindler
Federführend:2.530 - Gesundheitsamt Bearbeiter/-in: Schultz, Dennis
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Entscheidung
07.10.2014 
19. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Der Hauptausschuss nimmt die Geldspende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung über EUR 2

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt die Geldspende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung über EUR 2.000,- zur Teilfinanzierung der Präventionswoche „fit for life“ an.             

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

2.530 - zustimmend

1.201 - zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Es geht lediglich um die Annahme einer Spende; eine Beteiligung ergibt keinen Sinn.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Mit der Geldspende wird ein großer Teil der Präventionswoche finanziert

Begründung

Mit der Geldspende wird ein großer Teil der Präventionswoche finanziert. Mit dem Geld werden insbesondere Transportkosten, die Leihgebühr für eine Fremdausstellung sowie Verbrauchs- und Informationsmaterialien beglichen.

 

Der Bürgermeister hat das Spendenangebot entgegengenommen. Für die Annahme der Spende ist nach der Dienstanweisung der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung von § 76 Absatz 4 GO (Abwicklung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen) der Hauptausschuss zuständig, da es sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung handelt.

 

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO: Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

 

Mit der Spende über EUR 2.000,- erreicht die Spendensumme der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck im Jahr 2014 einen Gesamtwert von 313.239,77 Euro.

 

Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist demnach der Hauptausschuss nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über EUR 2.000,00 Euro zuständig.

 

 

 

keine

Anlagen

keine