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Vorlage - VO/2014/01786  

Betreff: Entschuldungsfonds der Possehl-Stiftung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Sven Schindler
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Gorziza, Karin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Kenntnisnahme
09.09.2014 
9. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018 unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
16.09.2014 
18. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
18.09.2014 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 30

Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 30.000,-- Euro wird angenommen.

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

2.500 Soziale Sicherung - Schuldnerberatung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

ist nicht erfolgt, da der Personenkreis von der Maßnahme nicht unmittelbar betroffen ist.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein, durchlaufende Mittel, die keine Auswirkungen auf den Haushalt haben.

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Im Jahr 2011 wurde durch Initiative der Possehl-Stiftung ein Entschuldungsfonds eingerichtet

Begründung

Im Jahr 2011 wurde durch Initiative der Possehl-Stiftung ein Entschuldungsfonds eingerichtet. Die Schuldnerberatung der Hansestadt Lübeck kann entsprechend des abgestimmten Konzeptes in eigenem Ermessen verfügen. Die Gelder dienen zur Entschuldung der Ratsuchenden. Seither wurden jährlich Aufstockungsanträge in Höhe von 30.000,-- Euro gestellt und von der Possehl-Stiftung bewilligt.

 

Die Neuregelung des Spendenannahmeverfahrens gem. § 76 Abs. 4 GO und die damit verbundene Dienstanweisung vom 15.01.2014 für die Abwicklung von Spenden machen es erforderlich, dass die Bürgerschaft über die Spendenannahme entscheidet.

 

 

keine

Anlagen

keine