Vorlage - VO/2014/01786
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Beschlussvorschlag
Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 30.000,-- Euro wird angenommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 2.500 Soziale Sicherung - Schuldnerberatung |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| ist nicht erfolgt, da der Personenkreis von der Maßnahme nicht unmittelbar betroffen ist. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein, durchlaufende Mittel, die keine Auswirkungen auf den Haushalt haben. |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Im Jahr 2011 wurde durch Initiative der Possehl-Stiftung ein Entschuldungsfonds eingerichtet. Die Schuldnerberatung der Hansestadt Lübeck kann entsprechend des abgestimmten Konzeptes in eigenem Ermessen verfügen. Die Gelder dienen zur Entschuldung der Ratsuchenden. Seither wurden jährlich Aufstockungsanträge in Höhe von 30.000,-- Euro gestellt und von der Possehl-Stiftung bewilligt.
Die Neuregelung des Spendenannahmeverfahrens gem. § 76 Abs. 4 GO und die damit verbundene Dienstanweisung vom 15.01.2014 für die Abwicklung von Spenden machen es erforderlich, dass die Bürgerschaft über die Spendenannahme entscheidet.
Anlagen
keine