Vorlage - VO/2014/01737  

Betreff: Antwort auf eine Anfrage betr. Tarifliche Einstufung bei der GHL
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Jahn, Lasse
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
24.06.2014 
16. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Anfrage von Bürgerschaftsmitglied Herrn Ragnar Lüttke vom 04

Beschlussvorschlag

Anfrage von Bürgerschaftsmitglied Herrn Ragnar Lüttke vom 04.06.2014

Für den von Outsourcing, bzw

Begründung

Für den von Outsourcing, bzw. Privatisierung bedrohten Bereich der städtischen Reinigung GHL wurde bereits 2009 von der Bürgerschaft die Einführung der TvöD Entgeltgruppe 1 zugelassen.

 

1.              Wie viele der Beschäftigten sind in Entgeltstufe 1 eingegliedert?

 

Insgesamt sind im GMHL mit Stand Mai 2014   255 Reinigungskräfte beschäftigt. Von diesen Reinigungskräften sind 68 in die Entgeltgruppe 1 und 187 in die Entgeltgruppe 2 TVöD eingruppiert.

 

 

2.              Wie oft wird ein Vertrag verlängert bis ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet werden kann, und somit die Entgeltstufe steigt?

 

Da der Bedarf an Reinigung (qualitativ und quantitativ) einem ständigen Wechsel unterliegt, werden neue Arbeitsverträge befristet geschlossen (in der Regel 1 Jahr) und bei fortdauerndem Reinigungsbedarf wird entweder ein weiterer befristeter Vertrag oder ggf. ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geschlossen. Die Vergütung erfolgt unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses generell nach Entgeltgruppe 1 (es handelt sich um tarifgerecht bewertete Stellen, siehe dazu auch Punkt 4).

 

Die Entgeltgruppe 1 umfasst 5 Entwicklungsstufen. Einstellungen erfolgen in der Entwicklungsstufe 2 (Eingangsstufe). Die jeweils nächste Stufe wird nach 4 Jahren in der vorangegangenen Stufe erreicht. Ein Wechsel in eine andere Entgeltgruppe erfolgt bei Änderung des Vertragsverhältnisses (befristet zu unbefristet) nicht.

 

 

3.              Wie hoch ist die Gefahr des Outsourcing, bzw. der Privatisierung, um wieder die üblichen und angemessen Entgeltstufen einzuführen?

 

Sollten neu eingestellte Reinigungskräfte in die Entgeltgruppe 2 TVöD eingruppiert werden, so würden die Personalkosten deutlich steigen. Das würde dazu führen, dass die mit städtischen Beschäftigten durchzuführenden Reinigungsleistungen entsprechend teurer wären. Die Gefahr, die städtische Reinigung „outzusourcen“, wäre aufgrund eines Vergleiches mit externen Reinigungsunternehmen entsprechend hoch, da man mit der Entgeltgruppe 2 TVöD nicht mehr konkurrenzfähig wäre. Die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 1 erfolgt jedoch nicht willkürlich, sondern tarifgemäß (siehe dazu auch Punkt 4).

 

 

4.              Gibt es eine vertragliche Übereinkunft über die Laufzeit der Entgeltstufe 1?

 

Die Entgeltgruppe 1 (einfachste Tätigkeiten) ist im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verankert und unterliegt daher keiner Laufzeit. Bei freiwerdenden Stellen werden neueingestellte Reinigungskräfte in die Entgeltgruppe 1 eingruppiert, da alle Reinigungsstellen im Stellenplan mit der Entgeltgruppe 1 ausgewiesen sind. Die in der Entgeltgruppe 2 eingruppierten Beschäftigten verbleiben in ihrer Entgeltgruppe (Besitzstand).

 

 

  1. Wie hoch wäre die finanzielle Auswirkung, bei Abschaffung der Entgeltstufe 1, zugunsten der regulären Entgeltstufe 2?

 

Mit Stand heute würden die Personalkosten um rund 290.000,- Euro/jährlich steigen, wenn die 68 Beschäftigten, die in Entgeltgruppe 1 eingruppiert sind, nach Entgeltgruppe 2 TVöD bezahlt würden. Da die Tätigkeiten jedoch tarifgemäß der Entgeltgruppe 1 entsprechen, würde sich hier ggf. die Frage einer übertariflichen Leistung stellen.

 

Bei der Berechnung wurden die für 2014 vom Bereich 1.110 – POS prognostizierten Personalkostendurchschnittswerte zugrundegelegt.

keine

Anlagen

keine