Vorlage - VO/2014/01727
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Beschlussvorschlag
Die Geldspende der Possehl-Stiftung zur Finanzierung des Projektes Schulminis –Gemeinsam ankommen in Höhe von 140.000 € wird angenommen
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Die Mittel werden ausschließlich unmittelbar der betroffenen Zielgruppe zur Verfügung gestellt, so dass es deshalb einer gesonderten Beteiligung nicht bedarf. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| Freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: § 76, Abs. 4 Gemeindeordnung |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Die Neuregelung des Spendenannahmeverfahrens gem. § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung und die damit verbundene Dienstanweisung vom 15.01.2014 über die Abwicklung von Spenden, Schenkungen u.ä. machen es erforderlich, dass im Falle der Possehl-Stiftung die Bürgerschaft über die Spendenannahme entscheidet.
Bei der Possehl-Stiftung handelt es sich um einen Mehrfachspender; somit gilt nach Abschnitt II der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO. Wenn ein Geber in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden leistet, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spende zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spende. Nach Auskunft des Bereichs Haushalt und Steuerung hat die Possehl-Stiftung im Jahr 2014 bislang 2.046.476,65 € gespendet; somit ist die Bürgerschaft nach dem am 21.03.2013 von der Bürgerschaft beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme oder die Vermittlung von Spenden von gemeinnützigen Stiftungen zuständig.
Mit dieser Spende soll das Projekt Schulminis – Gemeinsam ankommen fortgesetzt werden.
Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und der
Possehl-Stiftung, die einer Spendenannahme entgegenstehen.
Folgeaufwendungen entstehen nicht.
Anlagen
Finanzielle Auswirkungen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Finanzielle Auswirkungen140000D-5362 (50 KB) |