Vorlage - VO/2014/01715  

Betreff: Zukunftssicherung der Städtischen Senioreneinrichtungen (SIE)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Beteiligt:Fraktionslos
Bearbeiter/-in: Otte, Christine  Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.06.2014 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck /2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck bekennt sich zu den Städtischen Senioreneinrichtungen (SIE) und bewertet die Einrichtung als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge u

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck bekennt sich zu den Städtischen Senioreneinrichtungen (SIE) und bewertet die Einrichtung als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge u. a. zur Gestaltung des Demografischen Wandels. Aus diesem Grund lehnt die rgerschaft der Hansestadt Lübeck eine Privatisierung der Städtischen Senioreneinrichtungen (SIE) ab.   

Um die Zukunftsfähigkeit der Einrichtung zu gewährleisten, den Fortbestand einer guten Pflegeinfrastruktur und guter Arbeitsplätze zu sichern und den Grundsätzen der Gemeindeordnung nach einer wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung von Unternehmen und Eigenbetrieben der Kommune gerecht zu werden, wird der Bürgermeister beauftragt, nachfolgende Möglichkeiten einer Änderung der Organisations-/Gesellschaftsform zu prüfen und der Bürgerschaft zu berichten:

a)      Überführung/Verschmelzung der Städtischen Senioreneinrichtung (SIE) mit Stiftungen der Altenhilfe der Hansestadt Lübeck (z.B. Stiftung Lübecker Wohnstifte, Stiftung Heiligen-Geist-Hospital u. a.) mit dem Ziel, Gebäude und Betrieb organisatorisch als eine Einheit zu bündeln und mögliche Synergien zu heben.

b)     Beteiligung eines gemeinnützigen Partners an den Städtischen Senioreneinrichtungen, der Erfahrungen und Fachkenntnisse zur Stärkung der Städtischen Senioreneinrichtungen einbringen und durch Synergien die Städtischen Senioreinrichtungen in Ihrer Entwicklung unterstützen kann. Die Hansestadt Lübeck bleibt auch bei Beteiligung eines gemeinnützigen Partners Hauptgesellschafter.

c)      Gründung einer vollständig im Besitz der Hansestadt befindlichen gGmbH oder GmbH

d)     glichkeiten der strategischen Anpassung des Geschäftsbetriebes an zukunftweisende Pflege- und Wohnkonzepte

Der Bürgerschaft ist bis November 2014 zu berichten. Kurzfristige Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung sind im laufenden Betrieb weiter zu verfolgen.


Begründung

 


Anlagen

 

 

 

Stammbaum:
VO/2014/01715   Zukunftssicherung der Städtischen Senioreneinrichtungen (SIE)   Geschäftsstelle der SPD Fraktion   interfraktioneller Antrag
VO/2015/02562   Sachstandsbericht zu den Prüfaufträgen der Bürgerschaft vom 26.06.2014 ("Zukunftssicherung der Städtischen Senioreneinrichtungen")   1.203 - Beteiligungscontrolling   Bericht öffentlich
VO/2015/03080   Rechtsform der städtischen Senioreneinrichtungen, Prüfaufträge der Bürgerschaft vom 26.06.2014   1.203 - Beteiligungscontrolling   Bericht öffentlich