Vorlage - VO/2014/01676  

Betreff: Anfrage von BM Ragnar Lüttke bzgl. Statik des Schrangen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE Bearbeiter/-in: Peisker, Sina
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
10.06.2014 
15. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
24.06.2014 
16. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Nach Aussage der Polizei darf der untere Schrangen, genauer der asphaltierte und der mit Pollern abgegrenzte Bereich, nicht befahren werden und es dürfen auch keine Bühnen oder andere schwere Installationen aufgestellt werden

Beschlussvorschlag

Nach Aussage der Polizei darf der untere Schrangen, genauer der asphaltierte und der mit Pollern abgegrenzte Bereich, nicht befahren werden und es dürfen auch keine Bühnen oder andere schwere Installationen aufgestellt werden.

 

Fragen:

  1. Ist nach den Bauarbeiten auf dem unterkellerten Bereich eine andere statische Situation eingetreten?
  2. Wie hoch darf die Belastung sein?
  3. Wenn Schäden aufgetreten sind, sind dadurch Kosten entstanden?
  4. Sind die Bebauungspläne aufgrund einer beeinträchtigen Traglast geändert worden?
  5. War  die Entscheidung zur Asphaltierung auch der beeinträchtigten Traglast geschuldet?

 

 

 

 


Begründung

 

 

 


Anlagen