Um eine zeitgerechte Aufstellung des Haushaltes 2015 sicherzustellen, ist es erforderlich, im Juni 2014 die Fachbereichseckwerte und Vorgaben für die Aufstellung des Ergebnishaushaltes 2015 festzulegen.
In diesem Zusammenhang beabsichtige ich, nach Beratung im Hauptausschuss, folgende Festlegungen zu treffen:
1. Grundlage für die Ermittlung und Verteilung der Fachbereichseckwerte 2015 sind die beschlossenen Zuschussbudgets der Fachbereiche im Ergebnishaushalt 2014 (vgl. S. 186 Vorbericht). Nach Bereinigung um die einmaligen Veranschlagungen zum Hansetag (1,1 Mio. EUR) und zur Bauunterhaltung (5 Mio. EUR) ergeben sich die Referenzbudgets 2014 gemäß Anlage 1.
2. Die nach Fortschreibung der Budgetergebnisse festgestellten Überschreitungen der Eckwerte 2012, 2013 und 2014 bilden die Budgetvorgaben für die Fachbereiche für das Aufstellungsverfahren 2015. Dabei werden – wie bereits im Verfahren 2013 und 2014 praktiziert – die Überschreitungsbeträge auf 3 Jahre aufgeteilt. Für 2015 ergibt sich die Berücksichtigung des letzten Drittels der Budgetüberschreitung 2012, des 2. Drittels der Budgetüberschreitung 2013 sowie des 1.Drittels der Budgetüberschreitung 2014. Die genauen Zahlen ergeben sich aus der Anlage 2.
3. Für Tarif- und Besoldungssteigerungen, die für 2015 aufgrund abgeschlossener Tarifverträge absehbar sind bzw. die prognostiziert werden, wird ein anteiliger Ausgleich berücksichtigt und zwar 3% für Tarifbeschäftigte sowie 2% im Beamtenbereich. Die genauen Zahlen ergeben sich ebenfalls aus der Anlage 2.
4. Von den Fachbereichen sind danach bei den Anmeldungen zum Ergebnishaushalt 2015 folgende Fachbereichseckwerte einzuhalten (Anl. 2, Zeile 8):
| | 2015 |
| | EUR |
Fachbereich 1 – Bürgermeister: | | -26.874.300 |
Fachbereich 2 - Wirtschaft und Soziales: | | -26.855.200 |
Fachbereich 3 - Umwelt, Sicherheit und Ordnung: | | -24.066.800 |
Fachbereich 4 - Kultur: | | -163.614.200 |
Fachbereich 5 - Planen und Bauen: | | -44.510.600 |
Gesamt: | | -285.921.100 |
Der nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand prognostizierte Fehlbedarf für 2015 kann durch die Begrenzung der Zuschussbudgets der Fachbereiche im Vergleich zu 2014 (71,2 Mio. EUR) zusätzlich verbessert werden und liegt unter Einbeziehung einer aktuellen Hochrechnung zu den Allgemeinen Deckungsmittel und den Vorabdotierungen bei der Sozialhilfe gemäß Anlage 3 (Zeile 9) bei 44,3 Mio. EUR (die Konsolidierungshilfe des Landes ist dabei nicht enthalten, da diese nicht veranschlagt werden darf).
5. Parallel zur Umsetzung der Budgetvorgaben wird ein „Maßnahmenpaket 2015“ zum überjährigen Konsolidierungskonzept „Kondi-Fonds“ erarbeitet (jährliches Konsolidierungsvolumen 4,1 Mio. EUR) und in die Planungen zum Haushalt 2015 einbezogen. Maßnahmen hieraus wirken nicht „on Top“, sie kommen der Erfüllung der Budgetvorgaben zugute. Die Verbesserungen können außerdem den unter Ziff. 4 prognostizierten Fehlbedarf für 2015 weiter absenken.
6. Die Umsetzung der Budgetvorgaben zur Einhaltung der Fachbereichseckwerte ist insbesondere sicherzustellen durch eine nachhaltige und konsequente Aufgabenkritik (Aufgabenreduzierungen, Standardabsenkungen, Prozessoptimierungen) sowie eine strikte Ausschöpfung aller Ertragsmöglichkeiten. Bei allen Anstrengungen und Überlegungen müssen dabei die Personalkosten im besonderen Fokus stehen, um eine wirksame Begrenzung und Absenkung der Zuschussbudgets in den Fachbereichen im Sinne der Eckwerte gemäß Ziffer 4 auch erreichen zu können.
Eine nachhaltige und konsequente Aufgabenkritik kommt sowohl dem Fachbereich bei der Einhaltung der Eckwerte wie auch dem parallel zu erstellenden „Maßnahmenpaket 2015“ zum überjährigen Konsolidierungskonzept „Kondi-Fonds“ zugute (Ziff. 5).
7. Im Zuge der Ertragsprüfungen sind die seit 2005 geltenden Verfahrensregeln zur Dokumentation der Prüfergebnisse zur Anpassung der Erträge (Begründungspflicht insbesondere bei nicht vorgesehenen Erhöhungen) zu beachten.
8. Die Darstellung und Dokumentation der zur Einhaltung der Eckwerte erarbeiteten Ansätze, Vorschläge und Maßnahmen erfolgt über die bekannten Maßnahmenlisten. Diese sind ein Hauptbestandteil der Perspektivgespräche mit dem Bürgermeister. Nach Klärung und Abstimmung zum weiteren Umgang in diesen Bürgermeistergesprächen werden die Ansätze, Vorschläge und Maßnahmen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Haushalt 2015 weiterverfolgt.
9. Die weitere Umsetzung der Tarif- und Besoldungssteigerungen bei den Personalkosten über die gemäß Ziff. 3 berücksichtigten anteiligen Ausgleiche hinaus ist im Rahmen der Einhaltung der Eckwerte gemäß Ziff. 4 abzudecken. Auch andere mögliche Preis- und Kostensteigerungen oder sonstige unvermeidbaren Mehrbelastungen sind durch geeignete Deckungsmaßnahmen und Budgetverbesserungen in den Fachbereichen innerhalb der Eckwerte aufzufangen. Dabei sind auch hier u.a. konsequent alle Ertragsmöglichkeiten auszuschöpfen.
10. Eine Übernahme neuer oder die Ausweitung bestehender freiwilliger Aufgaben bleibt entsprechend dem Haushaltsbegleitbeschluss 2004 generell ausgeschlossen. Zu beachten ist hier zusätzlich die Ziffer 3.2 der Richtlinie zur Umsetzung „Kondi-Fonds“.
11. Für die notwendige Bauunterhaltung sind für 2015 grundsätzlich mindestens die im Jahre 2014 veranschlagten Summen einzuplanen (ohne die einmalig für 2014 zusätzlich bereitgestellten 5 Mio. EUR).
Die weitere Umsetzung des Hh-Begleitbeschlusses „Bauunterhaltung“ vom 27.11.2013 (VO/2013/01176) wird derzeit erarbeitet. Sollten sich daraus Änderungen und Anpassungen ergeben, die auch für Haushaltsaufstellungsverfahren 2015 relevant sind, werden diese im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Bei der Planung und Durchführung der Bauunterhaltung haben Maßnahmen zur Substanzerhaltung und Maßnahmen aufgrund sicherheits- und feuerwehrtechnischer Auflagen Vorrang.
12. Eine Aktualisierung der Beträge zur Abrechnung von zentralen Overheadkosten (Umlagen/Verrechnungen) - ILA - ist auf der Basis der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) für den Haushalt 2015 vorgesehen. Entsprechend angepasste und aktualisierte Zahlenwerke werden dazu von zentraler Seite erhoben und in das Aufstellungsverfahren eingespeist.
13. Für die Realisierung von unvermeidbaren zusätzlichen Aufgaben oder Aufgabenintensivierungen sind grundsätzlich keine Stellenplanausweitungen vorzusehen. Notwendige Planstellen sind durch Umschichtung innerhalb des bestehenden Stellenplanes zu realisieren. Darüber hinaus sind derzeit unbesetzte, für die dauernde Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigte Planstellen, im Stellenplan zur Streichung vorzusehen.
14. Das doppische Rechnungswesen umfasst ab 2010 produktbezogene mittelfristige Ergebnisplanungen. Im Verfahren 2015 sind bei diesen bis 2018 vorzunehmenden Planungen neben der Berücksichtigung von absehbaren belastenden Entwicklungen auch bereits erkennbare und planbare entlastende Perspektiven und Entwicklungen einzubeziehen insbesondere auch vor dem Hintergrund der nach wie vor deutlich defizitären Gesamtlage des Haushaltes (Anlage 3).