Vorlage - VO/2014/01629  

Betreff: Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem. §95d, Abs. 1, Gemeindeordnung Schl.-Holst. (GO) für das Haushaltsjahr 2014 im Produkt 111020 - Grundstücksmanagement
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Sven Schindler
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Grunwald, Sandra
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
16.06.2014 
8. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.06.2014 
16. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.06.2014 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck /2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Im Haushaltsjahr 2014 werden beim Produktsachkonto 111020

Beschlussvorschlag

Im Haushaltsjahr 2014 werden beim Produktsachkonto 111020.5431008 Grundstücksmanagement – sonstige Geschäftsaufwendungen – 600.000 EUR zur Deckung der Abrisskosten für die Häuser I-III des ehemaligen Priwall Krankenhauses, Mecklenburger Landstraße 49-59 (ohne 53), überplanmäßig gemäß §95d GO S-H bewilligt.

 

Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto  611001.4111000 Steuern, Zuweisungen, Umlagen - Schlüsselzuweisungen vom Land in Höhe von 600.000 EUR.

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

5.651 GMHL

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

 

              Kinder und Jugendliche sind von dieser Maßnahme nicht unmittelbar betroffen.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja (s. Beschlussvorschlag)

 

Die Häuser I-III des ehemaligen Priwall Krankenhauses stehen seit 2005 leer

Begründung

Die Häuser I-III des ehemaligen Priwall Krankenhauses stehen seit 2005 leer. Seit dem sind sie dem Verfall durch die jahreszeitlichen Witterungsbedingungen schutzlos ausgeliefert. Provisorische Sicherungsmaßnahmen wurden vom GMHL zwar eingeleitet, eine komplette Sanierung und Instandsetzung der Dachflächen wäre jedoch unwirtschaftlich gewesen. Ende letzten Jahres sind Teile der Dachflächen eingestürzt, die Verkehrssicherheit für die Gebäude kann vom GMHL nicht mehr gewährleistet werden. Ein Totalabriss ist aufgrund der Einsturzgefahr dringend erforderlich. Aufgrund von Fledermausvorkommen und damit einhergehender Auflagen ist der Abriss nur in einem Zeitfenster zwischen dem 15.08. und 30.09. eines Jahres möglich. Eine Verschiebung um ein weiteres Jahr ist nicht zu vertreten. Unmittelbar angrenzend an die Häuser I-III befindet sich im Übrigen eine Kita.

 

Zurzeit führt der Bereich Wirtschaft und Liegenschaften Gespräche mit Nahversorgern über die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes auf einer Teilfläche des Geländes. Eine weitere Teilfläche ist als Winterlager für die Segler des Passathafens im Rahmen des Projektes Priwall Waterfront vorgesehen. Diese muss spätestens im 3. Quartal 2015 (zumindest provisorisch) hergerichtet sein. Ein Abriss ab 15.08.2015 wäre zu spät. Da für beide Nutzungen die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich ist, kann ein Abriss im Zusammenhang mit der Bebauung durch einen Nahversorger nicht erfolgen.

 

Die Grobkostenschätzung der 600.000 EUR durch das GMHL erfolgte über die Kubatur der Gebäude. Da die Heizzentrale mit abgerissen wird, ist für die Beheizung der Gebäude 4 und 5 (Stadtteilbibliothek) eine mobile Heizanlage erforderlich. Hierbei kann es zu einer Erhöhung der Betriebskosten der nutzenden Bereiche kommen.

 

Der Abriss sollte ursprünglich aus Investitionsmitteln des Bereiches Wirtschaft und Liegenschaften finanziert werden. Erst vor kurzem teilte der Bereich Haushalt und Steuerung mit, dass Abrisskosten konsumtiv zu veranschlagen sind. Aus diesem Grund konnte keine rechtzeitige Bereitstellung der Mittel im konsumtiven Teil erfolgen.


Anlagen