Vorlage - VO/2014/01470
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Beschlussvorschlag
Ich bitte gem. § 16 Abs. 1 Satz 2 GeschO um die Beantwortung folgender Fragen:
- Nach den Aussagen von Senator Möller stehen "ärztliche Bedenken im Raum". Ist es richtig, dass der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) in Abstimmung mit der Sana im August 2013 die SOP-Verfahrensanweisungen finalisiert hat? Hat der ÄLRD dann nach Interventionen aus dem UKSH, bei dem er beschäftigt ist, seine Abstimmung mit der Sana zurückgenommen?
- Die Diskussion und den "Boykott" oder die "Umfahrung" besteht nun ja bereits seit August 2013. Warum ist die Abstimmung zwischen den beiden Stroke Units für den Rettungsdienst so schwierig, wenn dies in Berlin und anderen Städten mit dem, vom Vorsitzenden der Stroke Unit Kommission der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft beschriebenen, Zweistufenmodell gut funktioniert? Behindert das UKSH die von Senator Möller geforderte Kooperation?
- Welche Anstrengungen unternimmt der Senator, um die Situation zu bereinigen und wann erhält der Rettungsdienst die klare Anweisung, die Neurologie der Sana-Klinik zu bedienen?
Begründung
Anlagen
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Niewöhner