Vorlage - VO/2013/00770  

Betreff: Sachstand der Umsetzung des ab 1.08.2013 geltenden Tariftreue- und Vergabegesetzes in der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.08.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 2/2013 - 2018 zurückgestellt   
26.09.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 3 / 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:

Beschlussvorschlag

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt in der Januar-Sitzung 2014 der Bürgerschaft zu berichten, wie das seit dem 01. August 2013 geltende Tariftreue- und Vergabegesetz in der Hansestadt Lübeck umgesetzt wird.

 

Das Tariftreuegesetz ist ein Meilenstein in der Geschichte des Landes Schleswig-Holstein – und es ist sogar bundesweit vorbildlich

Begründung

Das Tariftreuegesetz ist ein Meilenstein in der Geschichte des Landes Schleswig-Holstein – und es ist sogar bundesweit vorbildlich. Erstmals werden den Unternehmen klare und starke Schranken gegen Ausbeutung und Lohndumping gesetzt.

 

Das Gesetz gilt für das Land, die Kreise, Gemeinden und Gemeindeverbände und die übrigen öffentlichen Auftraggeber.  Erstmalig gilt ein Mindestlohn von 9,18 € brutto. Dies ist der höchste in einem Landesvergabegesetz festgelegte Mindestlohn im gesamten Bundesgebiet.

 

Auch in der Hansestadt Lübeck muss dieses Gesetz unverzüglich in allen öffentlichen Bereichen Anwendung finden, damit öffentliches Geld nur noch an Unternehmen geht, die einen Lohn zahlen, von denen Beschäftigte auch menschenwürdig leben können.

 


Anlagen