Vorlage - VO/2013/00766  

Betreff: "Keine Wildtiervorführung in Lübeck"
Überarbeitung nach neuen Erkenntnissen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Sven SchindlerBezüglich:
VO/2013/00096
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Justin, Siglinde
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnisnahme
09.09.2013 
2. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
24.09.2013 
4. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
26.09.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 3 / 2013 - 2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahme Wildtierverbot in Zirkussen

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung vom 31

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung vom 31.01.2013 den mit VO/2013/0096 aufgeführten

Bericht des Bereiches Wirtschaft und Liegenschaften vom 28.08.2012 betr. „Keine Wildtier-

vorführung in Lübeck“ mit Mehrheit zurückgewiesen mit der Maßgabe, den Bericht nach den

aktuellen Erkenntnissen zu überarbeiten.

 

 

 

 

Im Ergebnis des Berichtes vom 28

Begründung

Im Ergebnis des Berichtes vom 28.08.2012 zum Thema „Keine Wildtiervorführung in Lübeck“ hat der Bereich Wirtschaft und Liegenschaften seinerzeit festgestellt, dass eine kommunale Satzung keine Ermächtigungsgrundlage darstellt, um Ziele des Tierschutzes durchzusetzen, wenn dies zu einem Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit führt. Verstöße gegen das Tier-

schutzgesetz können im Einzelfall nur durch die zuständige Behörde Amtstierarzt verfolgt werden, nicht aber prophylaktisch durch Widmungsbeschränkungen. Die Verwaltung sieht sich aus Rechtsgründen gehindert, einen Satzungsentwurf mit entsprechendem Inhalt vorzulegen.

 

Im Bereich Wirtschaft und Liegenschaften wurden die durch PETA Deutschland e.V. neuerlich vorgetragenen Aspekte durch eine Rechtsreferendarin in Form eines neu erarbeiteten eigenständigen Rechtgutachtens ausgewertet; des weiteren wurde zu verschiedenen anderen Gemeinden Kontakt aufgenommen.

Zudem wurde das zwischenzeitlich ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtes (VG) Darmstadt vom 19.02.2013 (Az.:3 L 89/13.DA) in die Prüfung einbezogen; im Ergebnis hat auch das VG Darmstadt festgestellt, dass keine Rechtsgrundlage dafür besteht, Ziele des Tierschutzes über eine kommunale Satzung durchzusetzen.

 

Die neuerliche Prüfung des Sachverhaltes durch den  Bereich Wirtschaft und Liegenschaften hat insgesamt zu keinem abweichenden Ergebnis führen können. .

Ausführliche rechtliche Stellungnahme

Anlagen

Ausführliche rechtliche Stellungnahme

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Stellungnahme Wildtierverbot in Zirkussen (49 KB)    
Stammbaum:
VO/2013/00096   ALT-DRUCKSACHE: 81 zu TOP 8.14 Keine Wildtiervorführung in Lübeck   2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften   Bericht öffentlich
VO/2013/00766   "Keine Wildtiervorführung in Lübeck" Überarbeitung nach neuen Erkenntnissen   2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften   Bericht öffentlich
VO/2013/00901   Antrag zu VO/2013/00766 "Keine Wildtiervorführung in Lübeck" Überarbeitung nach neuen Erkenntnissen   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion