Im Produkt 548001 – BgA – Bewirtschaftung Flughafen werden 1.690.200 € für das Haushaltsjahr 2013 außerplanmäßig gem. § 95d der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein ( GO) bewilligt.
Die Gesamtsumme gliedert sich wie folgt auf:
Produkt | Sachkonten | Betrag € |
548001 | 50xxx Personalaufwendungen | 31.600 |
| 5429001 Aufwendungen f. Mitgliedsbeiträge | 100 |
| 5431007 Sachverst.-, Gerichts- u. ähnl. Kosten | 290.000 |
| 5241000 Steuern | 3.500 |
| 5458000 Erst. f. Aufw. v. Dritten übrige Bereiche | 65.000 |
| 5497000 Aufw. aus der Zuf. zu sonst. a. Rückstellungen | 4.500 |
| 5711000 Abschreibungen auf Sachanlagen | 1.295.500 |
Summe | | 1.690.200 |
Deckung:
Produkt | Sachkonten | Betrag € |
111020 | 50xxx Personalaufwendungen- Einsparung | 12.800 |
| 5429001 Aufw. f. Mitgliedsbeiträge- Einsparung | 100 |
| 5431007 Sachverst.-, Gerichts- und ähnl. Kosten – Einsparung | 250.000 |
548001 | 4411000 Mieten und Pachten- Verlagerung aus dem Produkt 111020 | 300.000 |
611001 | 000.4013000 – Steuern, allg. Zuw., allg. Uml.-Gewerbesteuer | 1.127.300 |
Summe | | 1.690.200 |
Mit Beschluss der Bürgerschaft im November 2012 zum Transaktionsverfahren für den Lübecker Flughafen wurde der Flughafenbetrieb der FLG GmbH im Rahmen eines Assetdeals verkauft. Im Rahmen der Verschmelzung auf die Hansestadt Lübeck gingen die gebundenen Vermögenswerte der ( Rest)-Gesellschaft Flughafen Lübeck GmbH zum 31.12.2012 in den bei der Hansestadt Lübeck bestehenden Betrieb gewerblicher Art ( BgA) Flughafen über. Die Flughafen Lübeck GmbH ist mit Wirkung zum 1.1.2013 erloschen.
Die Komplexität des durch die Übernahme teilweiser erheblicher Vermögenswerte „erstarkten“ BgA Flughafen erfordert ein eigenes Produkt BgA Flughafen, damit alle im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung des Flughafens anfallenden Aufwände und Erträge transparent dargestellt werden können. Alle bisher im Produkt 111020 geordneten Erträge und Aufwendungen des BgA Flughafen wurden in das Produkt 548001 übertragen.
Im BgA Flughafen ist weiterhin das für den Flugbetrieb erforderliche Flughafengelände mit allen Bestandteilen ( u. a. Gebäude und Betriebseinrichtungen) verblieben. Der seinerzeit zwischen der FLG und der Hansestadt Lübeck abgeschlossene Pachtvertrag wurde durch einen neuen Pacht- und Mietvertrag zwischen der Hansestadt Lübeck und der Yasmina Flughafenmanagement GmbH ersetzt. Vermögensgegenstände der ehemaligen Flughafen Lübeck GmbH, insbesondere diejenigen Vermögensgegenstände, die eine öffentliche Förderung erfahren haben, wurden in den BgA eingelegt. Für die übernommenen Vermögenswerte fallen jährlich Abschreibungen in Höhe von ca. 1,3 Mio. € an, die im Erfolgsplan des Produkts 548001 zu ordnen sind. Durch diese Strukturierung wird insbesondere die Regelung der Förderrichtlinie erfüllt, da die Förderrichtlinie (FIR) in Ziff. 3.3 vorschreibt, dass der Träger der Fördermittel (Hansestadt Lübeck) auch weiterhin einen ausreichenden Einfluss auf das geförderte Projekt und die Einhaltung der Förderziele ausüben kann.
Des weiteren waren zusätzlich Personalkosten für zwei ehemalige MitarbeiterInnen der FLG GmbH, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf die Yasmina GmbH widersprochen haben, zu ordnen.
Zusätzliche Aufwendungen entstanden auf Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrages für die Abwicklung der Geschäftsvorfälle der „alten“ Flughafen GmbH durch die Yasmina GmbH im Rahmen des zu erstellenden Jahresabschlusses 2012 sowie Beratungskosten durch die Treuhand Lübeck GmbH.
Begründung der Eilbedürftigkeit:
Mit der Beschlussfassung über die Transaktion hatte die Bürgerschaft auch entsprechende Haushaltsmittel zur Durchführung der notwendigen Buchungsschritte der Verschmelzung bewilligt. Die hierfür zur Verfügung stehenden liquiden Mittel waren für 2012 vorgesehen, etwaige zusätzliche Aufwendungen, wie sie jetzt entstehen, können aus diesen Mitteln nicht finanziert werden. Von daher ist es notwendig, dass kurzfristig ausreichende Haushaltsmittel in 2013 für die sich aus der Verschmelzung ergebenden weiteren buchungstechnischen Schritte zur Verfügung gestellt werden. Eine haushaltsrechtliche Ordnung ist somit zwingend geboten und kann nicht bis zur nächsten planmäßigen Bürgerschaft im August 2013 warten.