Vorlage - VO/2013/00399
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird gebeten, die Umsetzung des § 2 Abs. 1 der Landesverordnung über Ferientermine an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein zu prüfen. Die beweglichen Ferientage werden für alle städtischen Schulen in Lübeck einheitlich in Absprache mit den Schulen für das jeweilige Schuljahr festgelegt.
Begründung
Gemäß der Landesverordnung sind insbesondere die Belange jener Eltern zu berücksichtigen, deren Kinder verschiedene Schulen besuchen. Dies ist in Lübeck nicht gegeben, da die Festsetzung der beweglichen Ferientage von jeder Schule individuell vorgenommen wird. Für Familien mit mehreren Kindern auf verschiedenen Schulen ist dies schwierig, da bei berufstätigen Erziehungsberechtigten ggf. für die doppelte Zeit eine Betreuung organisiert oder Urlaub genommen werden muss. Vor dem Hintergrund der immer wieder öffentlich geforderten besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wäre dies ein kleiner und zugleich kostengünstiger Baustein um dieses Ziel zu erreichen.
Auszug aus der Landesverordnung über Ferientermine an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein:
„Von den allgemein bildenden Schulen und den Förderzentren werden die in § 1 Abs. 1 genannten beweglichen Ferientage durch Beschluss der Schulkonferenz nach Absprache mit dem Schulträger und mit den benachbarten Schulen festgesetzt. Bei dieser Absprache sind insbesondere die Belange jener Eltern zu berücksichtigen, deren Kinder verschiedene Schulen besuchen.“
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Anlagen