Vorlage - VO/2013/00205
|
Beschlussvorschlag
Sehr geehrte Frau Stadtpräsidentin,
die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Bürgermeister wird aufgefordert,
- Dafür zu sorgen, dass sämtliche Projekte der Hansestadt Lübeck nur an freie Träger vergeben werden, die bei der Behandlung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG ) analog anwenden.
- Mit den Trägern, die Projekte der Hansestadt Lübeck durchführen, zu vereinbaren, dass diese bei der Behandlung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG ) analog anwenden.
- Der Bürgerschaft über die Umsetzung zu berichten
Begründung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen.
Diese gesetzlichen Diskriminierungsverbote gelten jedoch nicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen (vgl. § 9 AGG). Diese Institutionen können Arbeitsverhältnisse beenden, wenn ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht alle moralischen Anschauungen der Religionsgemeinschaft teilen und z.B. in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben oder nach einer Scheidung wieder heiraten, oder mit geschiedenen Partnerinnen oder Partner eine Ehe schließen, oder sich entsprechend ihrer sexuellen Identität öffentlich für die Rechte von Lesben, Schwulen und Transgender einsetzen und dafür kämpfen .
Anlagen