Vorlage - VO/2013/00205  

Betreff: Vergabe an freie Träger - Antrag zu VO/2013/00133 - DIE LINKE
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Klöckner, Hilde
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
31.01.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
28.02.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 40 / 2008 - 2013 abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Sehr geehrte Frau Stadtpräsidentin,

Beschlussvorschlag

Sehr geehrte Frau Stadtpräsidentin,

 

die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert,

 

  1. Dafür zu sorgen, dass sämtliche Projekte der Hansestadt Lübeck nur an freie Träger vergeben werden, die  bei der Behandlung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG ) analog anwenden.

 

  1. Mit den Trägern, die Projekte der Hansestadt Lübeck durchführen, zu vereinbaren, dass diese bei der Behandlung  ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  die Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG ) analog anwenden.

 

  1. Der Bürgerschaft über die Umsetzung zu berichten

 

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen

Begründung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen.

Diese gesetzlichen Diskriminierungsverbote gelten jedoch nicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen (vgl. § 9 AGG). Diese Institutionen können Arbeitsverhältnisse beenden, wenn ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht alle moralischen Anschauungen der Religionsgemeinschaft teilen und z.B. in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben oder nach einer Scheidung wieder heiraten, oder mit geschiedenen Partnerinnen oder Partner eine Ehe schließen, oder sich entsprechend ihrer sexuellen Identität öffentlich für die Rechte von Lesben, Schwulen und Transgender einsetzen und dafür  kämpfen .

 

 


Anlagen