Auszug - Haushalt 2026  

24. Sitzung des Ausschusses für Soziales
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mi, 15.10.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:06 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2025/14306 Haushalt 2026
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauAktenzeichen:20.21.2026.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Uhlig erläutert anhand einer Power Point Präsentation die Eckdaten zum Haushaltsentwurf 2026.

 

Herr Blank stellt mit Hilfe einer Power Point Präsentation die Belange des FB 2 in Bezug auf den geplanten Haushalt 2026 dar.

Er stellt in Aussicht, dass der Fragenkatalog 2 der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen den Mitgliedern noch im Nachgang zur Sitzung zeitnah zur Verfügung gestellt werden wird.

 

Herr Dr. Lengen erfragt, an welcher Stelle die Kosten für den Umzug in das Gebäude der Deutschen Rentenversicherung (Ziegelstraße) enthalten sind. Herr Blank berichtet, dass diese Kosten erst für 2027 geplant werden.

 

Herr Müller erfragt, wie der Prozess sein soll, wenn neue Verträge abgeschlossen werden sollen, ob der Tatsache, dass alle Budgetverträge um 10 % gekürzt werden sollen. Herr Uhlig führt hierzu aus, dass es ein „weiter so“ nicht mehr geben kann und alles auf dem Prüfstand kommt. Zudem berichtet er, dass eine umfängliche Aufgabenkritik in 2026 kommen wird. Alle Verhandlungen werden im Jahr 2026 zu führen sein, damit dieses im Haushalt 2027 eingebunden werden kann.

 

Herr Müller-Lornsen erfragt hierzu einen Zeitplan/Projektplan. Herr Uhlig erklärt, dass es diesen Plan noch nicht gibt. Möglicherweise werden auch umfangreiche Ausschreibungen notwendig – das ist nunmehr alles in der Prüfung durch die Verwaltung.

 

Frau Balke erfragt, ob der Fragenkatalog 2 schriftlich beantwortet wird. Herrn Blank bejaht das.

 

Frau Akyurt hinterfragt die Kommunikation mit den freien Trägern in Bezug auf die angedachten Kürzungen. Herr Uhlig berichtet.

 

Herr Müller stellt hierzu fest, dass am Ende der Aufgabenkritik im Ergebnis sein könnte, dass alles bleibt wie es ist, weil die Wahrnehmung der Aufgaben durch die Hansestadt selbst viel teurer wäre. Herr Uhlig betont noch mal, das im Rahmen der Aufgabenkritik alle Aufgaben – freiwillige sowie auch pflichtigen Aufgaben - prüfen wird.

 

Frau Prüß gibt für die SPD-Fraktion bekannt, dass diese die Kürzungen nicht unterstützt und erwartet hierzu den Bericht im Sommer.

 

Frau Akyurt beantragt die Vorlage ohne Votum weiterzugeben.

 

Die Vorsitzendesst über diesen Antrag abstimmen.

 

Der Ausschuss beschließt mit 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme mehrheitlich die Vorlage ohne Votum weiterzugeben.
 


Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus

 

dem Vorbericht  

Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 wird beschlossen.
 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

 städtischen Budgetübersichten                                                                         Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
des Haushalts                                                                                                   Anlage 6

und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte  Anlage 7  zur Kenntnis genommen.
 

3.      Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß                                                          Anlage 8
werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1. im Ergebnisplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf     1.192.314.600  EUR

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    1.354.745.500  EUR

 einen Jahresüberschuss von  

 einen Jahresfehlbetrag von        162.430.900 EUR

2. im Finanzplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      1.162.432.500  EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      1.292.723.900 EUR

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä-
tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf       123.030.300  EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions-
tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                           160.666.300  EUR

 

   

festgesetzt.        (Stand: 29.07.2025)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen          83.382.700 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf    105.320.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf      495.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf  4.450,796 
 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            412 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      575 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

 

 

 

§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um
die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026
festgesetzt:  4450,796 Planstellen.

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X

Der Ausschuss beschließt die Vorlage ohne Votum weiterzugeben.