Auszug - Haushalt 2026  

21. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 13.10.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:32 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2025/14306 Haushalt 2026
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauAktenzeichen:20.21.2026.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hr. Bössow stellt die Haushaltsplanung 2026 vor.

 

[Anm. der Protokollführung: Die Präsentation ist diesem TOP als Anlage in Allris beigefügt.]

 

AM Stolzenberg fragt, ob die Maßnahmen der Kulturentwicklungsplanung im Haushalt 2026 berücksichtigt worden seien (vgl. Vorlage 9394-01-01-05-08, Jährlicher Sachstandsbericht (Juni 2025) zur Umsetzung des 1. Lübecker Kulturentwicklungsplans (KEP)). Fr. Jakubczyk negiert dies mangels politischem Auftrag. Fr. Frank ergänzt, dass die Verwaltung keinen weiteren Aufwuchs der freiwilligen Leistungen eingeplant habe.

 

AM Pott erkundigt sich

1.) nach den Gründen für die Kostensteigerung für die Investition „Behn-/Drägerh. Sanierungsmaßn.“. Gemäß Haushaltsplan 2026 seien für 2026 2.300.000 € eingeplant (vgl. Vorbericht Hh. 2026, Auszahlungen, S. 83), wohingegen im Haushaltsplan 2025 für das Jahr 2026 nur 100.000 € eingeplant worden seien (vgl. Vorbericht Hh. 2025, Auszahlungen, S. 73).

2.) an welcher Stelle im Haushaltsplan die Kosten für den Kauf der Kirche St. Birgitta abgebildet werden. 100.000 € seien eingespart worden durch den Orchesterprobenraum des Theater Lübeck in St. Birgitta. 

 

Zu Frage 2 antwortet Fr. Senatorin Frank, dass für den Kauf der Kirche St. Birgitta eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt worden sei. Da die Kirche bereits aus Rücklagen des Theaters Lübeck bezahlt sei, werde der Kauf im Haushaltsplan 2026 nicht gelistet. 

 

AM Schumann fragt nach der Anzahl und der Fehlzeitenquote von städtischen Mitarbeitenden im Fachbereich 4. Fr. Senatorin Frank antwortet, dass im Fachbereich 4 ca. 1.200 Mitarbeiter:innen beschäftigt seien und dass die Fehlzeitenquote im Bereich der pädagogischen Berufe höher als der Durchschnitt sei. AM Schumann weist darauf hin, dass nach seiner Berechnung eine Fehlzeitenquote von 34,2 Tagen bei ca. 4.500 Beschäftigten 700 Vollzeitstellen entspreche.

 

AM Pott erläutert ihre Frage 1 (s.o.) und weitet diese auf das Buddenbrookhaus (BuddenbHaus/Erw./Umb./Sanierg) aus (200.000 € in 2026 gemäß Vorbericht Hh. 2025, Auszahlungen, S. 74 gegenüber 3.300.000 € gemäß Vorbericht Hh. 2026, Auszahlungen, S. 84). Fr. Brons-Schnell vermutet eine Verschiebung von Maßnahmen, durch die sich auch die Kosten für diese bzw. der Mittelabfluss zeitlich verschoben haben. Aus den Beträgen ließen sich aber keine Kostensteigerungen ablesen. Fr. Senatorin Frank sichert die schriftliche Beantwortung zu. Fr. Brons-Schnell und AM Pott sprechen zum Hochbaukonto. Hr. Bössow erläutert, dass Investitionen jedes Jahr neu priorisiert würden und Veränderungen dadurch erklärt werden können.

 

AM Wegner erkundigt sich nach der Mittelfristplanung und bittet um eine Einschätzung zur finanziellen Lage in einem Jahr den gesamten städtischen Haushalt betreffend. Laut Hr. Bössow gehe die Schere zwischen Aufwands- und Ertragssteigerungen weiter auseinander. Gleichwohl sei es in vergangenen Jahren mit positiven Abschlüssen gelungen, steigende Aufwendungen durch Mehrerträge zu kompensieren. Dies sei auch künftig durch aktive Konsolidierungsmaßnahmen im Rahmen des Möglichen. Zum Thema der negativen Finanzprognose spricht Fr. Frank, Ausgaben für Pflichtaufgaben seien nur geringfügig beeinflussbar.

 

AM Pott fragt nach dem Grund für die gesunkenen Aufwendungen für die Passat, die im Haushaltsplan 2025 knapp 1.000.000 € höher ausgefallen seien als im Haushaltsplan 2026. 

Hierfür sei laut Fr. Frank der Ausschuss für Schule und Sport zuständig.

 

AM Stolzenberg erkundigt sich im Hinblick auf die Personalsituation wer über den Wegfall von Stellen entscheide. Fr. Senatorin Frank erläutert, dass bei entsprechender Vorgabe zunächst unbesetzte Stellen, alternativ die nächste freiwerdende Stelle wegfielen, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Langfristig sei bei den Lübecker Museen eine Stelle einzusparen (vgl. TOP 3.9 sowie Vorlage 2024/13494-01-01, Zf. 4.1), die Entscheidung werde auch in Abstimmung mit dem Leitenden Direktor getroffen.          

 

AM Stolzenberg erkundigt sich nach dem Budget für die Projektförderung und für die institutionelle Förderung in 2026 im Rahmen des Kulturentwicklungsplans. Fr. Jakubczyk verweist auf die Vorlage 9394-01-01-05-08 zu den KEP-Maßnahmen, welche die bestehenden Beschlüsse und die zusätzlich zu fassenden Beschlüsse darstellt. Darin ist dargestellt, dass die Projektförderung, Schwerpunkt Stadtteil- und Soziokultur, um 50.000 € reduziert worden ist (siehe tabellarische Übersicht als Anlage zu Vorlage 9394-01-01-05-08, Seite 4, Maßnahme 23; vgl. VO/2025/14306, Anlage 8, Konsolidierungsmaßnahme Nr. 36). Fr. Senatorin Frank verweist zudem auf Nr. 51 der Konsolidierungsmaßnahmen, welche eine Zuschussreduzierung um 10 % ab 2027 vorsieht. AM Stolzenberg erachtet es als hilfreich, wenn finanzielle Änderungen in den KEP-Maßnahmen (vgl. Vorlage 9394-01-01-05-08) abgebildet würden. Fr. Senatorin Frank und Fr. Jakubczyk stellen klar, dass die Tabelle bereits die Haushaltsplanung 2026 abbilde.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, die Beschlussvorlage ohne Votum an die Bürgerschaft weiterzureichen. Der Ausschuss stimmt zu.
 


Beschluss:

 

1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus

 

dem Vorbericht  

Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 wird beschlossen.
 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

 städtischen Budgetübersichten                                                                         Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
des Haushalts                                                                                                   Anlage 6

und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte  Anlage 7  zur Kenntnis genommen.
 

3.      Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß                                                          Anlage 8
werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1. im Ergebnisplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf     1.192.314.600  EUR

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    1.354.745.500  EUR

 einen Jahresüberschuss von  

 einen Jahresfehlbetrag von        162.430.900 EUR

2. im Finanzplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      1.162.432.500  EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      1.292.723.900 EUR

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä-
tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf       123.030.300  EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions-
tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                           160.666.300  EUR

 

   

festgesetzt.        (Stand: 29.07.2025)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen          83.382.700 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf    105.320.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf      495.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf  4.450,796 
 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            412 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      575 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

 

§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

(Ende des Satzungstextes)

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um
die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026
festgesetzt:  4450,796 Planstellen.

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

(Empfehlung für die Bürgerschaft)

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 5.1_Fraktionsinfos_Haushalt 2026_AKD am 13.10.2025 (1131 KB)