Beschluss:
1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus
dem Vorbericht | Anlage 1 |
je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 |
dem Stellenplan sowie | Anlage 3 |
dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen.
2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den
städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
des Haushalts Anlage 6
und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte Anlage 7 zur Kenntnis genommen.
3. Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Anlage 8
werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.
4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.
5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.192.314.600 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.354.745.500 EUR
einen Jahresüberschuss von
einen Jahresfehlbetrag von 162.430.900 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 1.162.432.500 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 1.292.723.900 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä-
tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 123.030.300 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions-
tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 160.666.300 EUR
festgesetzt. (Stand: 29.07.2025)
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen 83.382.700 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 105.320.000 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 495.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.450,796
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 412 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 575 %
2. Gewerbesteuer 450 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.
§ 5
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.
(Ende des Satzungstextes)
Stellenplan
Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um
die sich aus der Anlage 3
ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026
festgesetzt: 4450,796 Planstellen.
Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)