Auszug - Haushalt 2026  

19. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)
TOP: Ö 6.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 02.10.2025 Status: öffentlich
Zeit: 16:03 - 18:46 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2025/14306 Haushalt 2026
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauAktenzeichen:20.21.2026.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Bössow vom Bereich Haushalt und Steuerung präsentiert mit einer PPP eine Zusammenfassung sowie Auszüge aus dem Haushalt, die für den Fachbereich 4 entscheidend seien. Die Niederschrift enthält die Präsentation als Anlage.

 

AM Frau Balke merkt an, dass es vorteilhaft gewesen wäre, die Ausschussmitglieder hätten vorab von der Präsentation erfahren.

 

AM Frau Fimm fragt, wie sich der Betrag von 9 Mio. Euro bei der Schaffung neuer Stellen für 2026 und die Vorjahre zusammensetze. Herr Bössow erläutert, dass 50% der Kosten aus den Vorjahren stammten und Tarif- sowie Besoldungssteigerungen berücksichtigt wurden.

 

AM Herr Zimmermann erkundigt sich, ob die Gegenfinanzierungen abgezogen worden seien und wo diese Zahlen zu finden seien. Herr Bössow verneint den Abzug der Gegenfinanzierung und informiert darüber, dass die Zahlen mit der Präsentation nachgereicht werden könnten.

 

Frau Senatorin Frank erklärt die Gegenfinanzierung.

 

AM Herr Fürter fragt zum Haushalt. a) Wie hoch seien die Personalkosten für die 83 Stellen, sowohl pro Stelle im Ansatz als auch im Durchschnitt? b) Auf welche Weise die Einsparungen im Haushaltsplan entwickelt worden seien?

Herr Bössow teil zu a) mit, dass die Zahlen ermittelbar seien und mit der Präsentation im Rahmen der Haushaltssitzung am 06.11.2025 nachgereicht würden. Schätzungsweise liege der Durchschnittswert bei 35.000 bis 40.000 Euro pro Stelle.

 

Frau Senatorin Frank informiert zu b), dass der Fachbereich zusammen mit allen seinen Führungskräften verantwortungsbewusst an der Konsolidierung des Haushalts mitgewirkt habe.

 

AM Frau Fimm erkundigt sich, wie groß der Handlungsspielraum bei einem Kreditbedarf von 84 Mio. Euro sei.

Herr Bössow informiert darüber, dass noch unklar sei, ob die Kommunalaufsicht den Kredit genehmigen werde. In Kiel seien erhebliche Einschnitte vorgenommen worden. Beim Haushaltsbeschluss sei der Betrag für 2025 auf 65 Mio. Euro gekürzt. Daher sei eine Kürzung nicht ausgeschlossen.

Bevor der Vorsitzende Herr Puhle über die Vorlage abstimmen lässt, wird der Antrag unter TOP 6.1.2 beraten.

Der Vorsitzende Herr Puhle lässt über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.He
 


Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus

 

dem Vorbericht  

Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 wird beschlossen.
 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

 städtischen Budgetübersichten                                                                         Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
des Haushalts                                                                                                   Anlage 6

und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte  Anlage 7  zur Kenntnis genommen.
 

3.      Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß                                                          Anlage 8
werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1. im Ergebnisplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf     1.192.314.600  EUR

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    1.354.745.500  EUR

 einen Jahresüberschuss von  

 einen Jahresfehlbetrag von        162.430.900 EUR

2. im Finanzplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      1.162.432.500  EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      1.292.723.900 EUR

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä-
tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf       123.030.300  EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions-
tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                           160.666.300  EUR

 

   

festgesetzt.        (Stand: 29.07.2025)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen          83.382.700 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf    105.320.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf      495.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf  4.450,796 
 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            412 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      575 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

 

 

 

§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um
die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026
festgesetzt:  4450,796 Planstellen.

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

8

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

6

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich gemäß geänderten Beschluss (Änderungsantrag unter TOP 6.1.2) zu beschließen.
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Haushalt 2026 JHA (849 KB)