Auszug - Haushalt 2026  

19. Sitzung des Schul- und Sportausschusses
TOP: Ö 5.2
Gremium: Schul- und Sportausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 18.09.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:29 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der VHS Falkenplatz
Ort: Aula VHS Falkenplatz
VO/2025/14306 Haushalt 2026
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauAktenzeichen:20.21.2026.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hr. Uhlig stellt den Haushalt für den Fachbereich 4 bzw. speziell die Bereiche Schule und Sport, die VHS und die Lübecker Schwimmbäder anhand einer Präsentation vor (siehe Anlage 4).

Hr. Zimmermann erkundigte sich, wie lange die angesprochene Drittmittelfinanzierung in Bezug auf die neuen Stellen angelegt sei. Hr. Uhlig antwortete, dass eine Laufzeit von zehn Jahren vorgesehen sei. Im Anschluss fragte Hr. Kerlin, ob die im Haushaltsplan dargestellten neuen Stellen vollständig finanziert und unbefristet seien. Hr. Dr. Friedemann bestätigte die Vollfinanzierung, wies aber darauf hin, dass die konkrete Ausgestaltung der Befristung von der jeweiligen Stelle abhängt.

Hr. Dr. Friedemann ergänzte, dass es im Zusammenhang mit der Passat-Sanierung zwar keine direkten Haushaltsmittel gebe, jedoch eine Stelle geschaffen worden sei, die die Projektsteuerung der Maßnahme übernehme. Darüber hinaus betonte er die Notwendigkeit, die IT-Maßnahmen konsequent fortzuführen, da bei einem Stillstand die Gefahr bestehe, bereits zugesagte Fördermittel zu verlieren. Hr. Haltermann lobte in diesem Zusammenhang die Arbeit der HL und hob hervor, dass man im Bereich der schulischen IT-Infrastruktur eine Vorreiterrolle einnehme. Hr. Bickford-Novoselac hinterfragte, ob sich die geplanten Ausgaben zur Schul-IT auf die Beschaffung von Hardware oder Software beziehen. Hr. Dr. Friedemann machte deutlich, dass der Fokus auf der Beschaffung der Hardware liege. Auf die Nachfrage von Hrn. Bickford-Novoselac zum Stand des Programms OX, antwortete Hr. Dr. Friedemann, dass das Programm in Kürze abgelöst wird.

Hr. Kerlin erkundigte sich nach dem Gesamtumfang der Investitionen im Fachbereich 5 und wie viel davon auf das Karstadt-Projekt entfalle. Hr. Uhlig gab im Nachgang zu Protokoll:

Für die Umbaumaßnahmen der ehemaligen Karstadt-Gebäude Haus B+C sind für 2026 Mittel in Höhe von 9,498 Mio. EUR veranschlagt. Die Maßnahmen verlaufen plangemäß. Das Ziel, den Schulbetrieb zum Schuljahr 2028/29 aufzunehmen, kann nach derzeitigem Stand gehalten werden.

Hr. Zimmermann fragte nach der Erstellung einer Priorisierungsliste sowie einer Übersicht welche Investitionen für 2026 gestrichen wurden.

Hr. Uhlig gab im Nachgang zu Protokoll: Eine schlichte Prioritätenliste gibt es nicht. Aktuell besteht in Bezug auf die Erfordernisse des Schulbaus eine sehr komplexe Situation. Für die Verwaltung bedeutet dies, dass die angedachten Lösungen auf den Prüfstand gestellt werden mussten, und dabei auch Varianten zu entwickeln waren die es ermöglichen, Schulraumerweiterungen und Verkehrssicherheitsthemen an Schulgebäuden, sowie gesetzliche Verpflichtungen zur qualitativen und quantitativen Optimierung der Schulentwicklung unserer Schulen mit maximaler Kosteneffizienz und zeitlich effektiv zu priorisieren. Mit allen betroffenen Schulleitungen und mit der Kommunalpolitik steht die Verwaltung in einer Regelkommunikation zu den aktuellen Entwicklungen.

Darüber hinaus stellte Hr. Zimmermann Fragen zum Stand der Finanzierung des Sportplatzes Steinrade, zur Produktmittelfinanzierung und zur Umsetzung von PV-Anlagen. Er wies zudem auf den weiterhin sehr hohen Raumbedarf im Haus B hin. Hr. Dr. Friedemann erklärte dazu, dass nicht alle Maßnahmen umgesetzt werden können, da die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht ausreichen würden. Die Priorisierung müsse daher aufgrund von Raumbedarf und möglicher Fördermittel getroffen werden. Hr. Zimmermann betonte, dass die Politik die bestehenden Engpässe zwar anerkenne, jedoch weiterhin an einer Umsetzung der offenen Maßnahmen festhalten möchte.

Hr. Kerlin machte deutlich, dass sich Investitionen in der Vergangenheit zum Teil erheblich verzögert hätten. Der Haushaltsprozess hätte insgesamt schneller verlaufen müssen. Hr. Dr. Friedemann erwiderte, dass sich viele Verzögerungen auf fehlende Flächen und strukturelle Engpässe zurückführen ließen.

Zum Abschluss sprach Hr. Bickford-Novoselac die Situation an der Dom-Schule an, wo derzeit fünf bis sechs Räume fehlen. Hr. Dr. Friedemann entgegnete, dass dieser Bedarf intern bekannt sei und durch organisatorische Maßnahmen aufgefangen werden.

Die Verwaltung sicherte zu, eine Priorisierungsliste nachzureichen, um im weiteren Haushaltsverfahren eine sachliche Grundlage für Entscheidungen und Diskussionen zu schaffen.

 

Der Vorsitzende lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
 


Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus

 

         dem Vorbericht  

Anlage 1

         je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan

Anlage 2

         dem Stellenplan sowie

Anlage 3

         dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 wird beschlossen.
 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

 städtischen Budgetübersichten                                                                         Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
des Haushalts                                                                                                   Anlage 6

und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte  Anlage 7  zur Kenntnis genommen.
 

3.      Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß                                                          Anlage 8
werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1. im Ergebnisplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf     1.192.314.600  EUR

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    1.354.745.500  EUR

 einen Jahresüberschuss von  

 einen Jahresfehlbetrag von        162.430.900 EUR

2. im Finanzplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      1.162.432.500  EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      1.292.723.900 EUR

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä-
tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf       123.030.300  EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions-
tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                           160.666.300  EUR

 

   

festgesetzt.        (Stand: 29.07.2025)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen          83.382.700 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf    105.320.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf      495.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf  4.450,796 
 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            412 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      575 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

 

 

 

§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um
die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026
festgesetzt:  4450,796 Planstellen.

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis als Empfehlung für die Bürgerschaft

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

0

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 4_TOP 5.2_Fraktionsinfos_Haushalt2026 (1230 KB)