Auszug - Antwort auf Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Fraktion): zur denkmalrechtlichen Genehmigung der Vernichtung des Industriedenkmals F-Bau (VO/2025/14255)  

20. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 3.5.1
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 08.09.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:54 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2025/14255-01 Antwort auf Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Fraktion): zur denkmalrechtlichen Genehmigung der Vernichtung des Industriedenkmals F-Bau (VO/2025/14255)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2025/14255
Federführend:4.491 - Archäologie und Denkmalpflege Bearbeiter/-in:Dr. Rieger, Dirk
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

AM Stolzenberg merkt an, dass er sich bei der Verwendung des Begriffes „Vernichtung“ in seiner Anfrage am Wortlaut des Denkmalschutzgesetzes orientiert habe. Er habe Kenntnis von einer zwischenzeitlichen Initiative, Besonderheiten des Baus zu sichern, z.B. die Architektenzeichen. Dies sei aber nicht als Auflage in der Genehmigung der Abteilung Denkmalpflege enthalten. Er fragt, ob es möglich sei, solche Auflagen in Verbindung mit dem Rückbau von Objekten aufzunehmen.

 

Fr. Lutter bestätigt, dass diese Möglichkeit bestehe. Ihre Abteilung hätte sich aber in diesem Fall vorab auf die Dokumentation der Besonderheiten beschränkt und im Nachgang mit der Antragstellerin die Initiative ergriffen, noch Teile zu sichern.  

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Der Ausschuss nimmt die Antwort auf die Anfrage zur Kenntnis.
 


Beschluss:

Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Fraktion): zur denkmalrechtlichen Genehmigung der Vernichtung des Industriedenkmals F-Bau im Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege am 12.05.2025

  1. Wurden von der Denkmalschutzbehörde Bedingungen oder Auflagen in der Genehmigung zur Vernichtung des Industriedenkmals F-Bau aufgenommen? Wenn ja, welche?
  2. Warum wurde im Verwaltungsverfahren auf die Einholung einer unabhängigen Begutachtung zu Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Sanierung des Gebäudes verzichtet?
  3. Wie kann in Zukunft vermieden werden, dass bedeutende Kulturdenkmale in Spekulation auf eine künftige bauliche Nutzung vernichtet werden, wenn für die denkmalrechtliche Genehmigung und die Vernichtung des Kulturdenkmals nicht einmal ein konkreter Bauantrag für eine Folgenutzung gestellt sein muss?
  4. Erlischt durch die denkmalrechtliche Genehmigung der Vernichtung eines Kulturdenkmals nach § 12 Denkmalschutzgesetz die Denkmaleigenschaft des Objektes?


 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum