TOP 3.1, TOP 3.1.1 und TOP 3.1.2 werden gemeinsam behandelt. Die Diskussion ist unter TOP 3.1 wiedergegeben, die Abstimmungsergebnisse unter den jeweiligen TOP.
AM Peukert konstatiert, dass der Bericht unter TOP 3.1.1 positiv in Richtung Straßenbahn deute und fragt, über welchen Zeitraum die Stadt mit Zahlungen rechnen müsse und ab wann sich die Investition in eine Straßenbahn rentiere.
Herr Stolte antwortet, dass der Zeitraum nicht genau ausgerechnet worden sei. Die Anteile, die förderfähig seien, würden vermutlich währen der Bauphase relativ konstant bleiben, die nicht förderfähigen Anteile, wie etwa die Fahrzeuge, würden eher am Ende gezahlt werden müssen. Derzeit sei noch fraglich, ob die einzelnen Trasse nacheinander gebaut und freigegeben würden. Das würde sich ebenfalls auswirken.
AM Ramcke dankt für den Bericht. Es werde heute keine Entscheidung hierzu geben, man wolle den Bericht noch diskutieren. Er sehe einen großen volkwirtschaftlichen Nutzen und Potential.
Der Vorsitzende erkundigt sich, ob die Kosten und auch die Ausgangssituation mit denen der Stadt Kiel verglichen worden seien.
Herr Stolte antwortet, dass die Bedingungen ähnlich seien, da die Netze ungefähr gleich lang seien, auch wenn die Kosten in Lübeck ein wenig höher ausfallen würden, da es mehr Brücken im Stadtgebiet gebe. Für die Umsetzung der Straßenbahn brauche es einen großen Konsens in der Stadtgesellschaft. In Kiel sehe es diesbezüglich gut aus, dort habe es auch ein einstimmiges Votum für die Straßenbahn gegeben. In Lübeck sei aktuell kein vergleichbarer Konsens sichtbar.
Der Vorsitzende erklärt, dass es zu dem Thema viele Haltungen gebe, zudem sei die aktuelle Haushaltslage zu beachten, durch die es problematisch werden könne, diese Aufgabe zu erfüllen. Er fragt AM Ramcke, ob dieser einen Vertagungsantrag stellen wolle.
AM Ramcke bejaht dies.
AM Blankenburg bedankt sich ebenfalls für den Bericht und für die strategische Ergänzung durch die Regio-S-Bahn. Sie würde ebenfalls der Vertagung zustimmen.
AM Stolzenberg dankt auch der Verwaltung für den Bericht. Dieser sei überraschend deutlich in Richtung der Straßenbahn, aber es sei ein Manko, dass der Zielwert von 20% für den Umweltverbund nicht erreicht werde. Er fragt, was die Verwaltung von einem Bürgerentscheid in der Sache halte.
Senatorin Hagen antwortet, dass für einen Bürgerentscheid eine rechtliche Prüfung zur Zulässigkeit vorgenommen werden müsste, und auch, wie die Fragestellung aussehen solle. Die Frage für das Für und Wider einer Straßenbahn müsse klarmachen, dass beide Antworten gravierende Auswirkungen hätten. Es sei schwierig, dies in eine solche Frage einzubringen. Das große Problem sei, dass die meisten sich gut vorstellen könnten, eine Straßenbahn in der Stadt zu haben, aber jahrelangen Belastungen durch die Baumaßnahmen die wenigsten erdulden möchten. Die richtige Frage zu stellen sei hier keineswegs banal, da auch die Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt deutlich gemacht werden müssten.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es auch weitere rechtliche Probleme geben könne, da die Bürgerentscheide nicht über eine Haushaltssatzung entscheiden dürften, aber dieses Thema mit eingebracht werden müsse.
AM Pluschkell sagt, dass laut der Vorlage unter TOP 5.5 sich der Modal-Split-Anteil des ÖPNV auf 14,7% verbessere und mit der Straßenbahn sich der Anteil auf 15,4% erhöhe. Er fragt, ob es sinnvoll sei, eine solche gewaltige Investition für diese Anteilssteigerung von 0,7% zu tätigen.
Herr Stolte erklärt, dass in der Machbarkeitsstudie mit den alten Modal-Split-Anteilen von 2017 gerechnet worden sei, aber mittlerweile neue, höhere Daten vorlägen. Es werde davon ausgegangen, dass die Differenz zwischen dem alten und dem neuen ÖPNV-Anteil übertragbar sei, und es sich eher um eine Steigerung von 3% handle als 0,7%.
Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag von AM Ramcke abstimmen.
Der Bauausschuss stimmt einstimmig zu.