Senatorin Fr. Frank informiert den Ausschuss darüber, dass sie, wie bereits in der letzten Ausschuss-Sitzung angesprochen, davon ausgehe, dass ihr im Falle einer Zustimmung zum Antrag vom Ausschuss oder dem Vorsitzenden Vorschläge unterbreitet werden, welche Kulturakteur:innen in welcher Reihenfolge in die Ausschuss-Sitzung eingeladen werden sollen. Sie könne aus Gründen der Gleichbehandlung hierzu keine Vorschläge abgeben.
AM Petereit merkt an, dass ein formaler Beschluss zur Einladung von Kulturinstitutionen in den Ausschuss eigentlich rechtlich nicht notwendig sei. Er begrüßt die im Antrag vorgeschlagene Zeitbegrenzung auf zehn Minuten für die Vorstellung.
Auf die Anfrage von AM Pott, ob das Kulturbüro gemeinsam mit dem Vorsitzenden die Vorauswahl übernehmen könne, um den Ausschuss organisatorisch zu entlasten, bekräftigt Senatorin Fr. Frank nochmals, dass eine Bewertung, welche Inhalte und welche Kulturakteur:innen aktuell besonders interessant seien und eine Priorisierung, welche Kulturschaffenden in welcher Reihenfolge in den Ausschuss eingeladen werden sollen, durch ihren Fachbereich nicht vorgenommen werden könne. In Bezug auf die Redezeit bittet sie den Ausschuss, den Eingeladenen einen klaren zeitlichen Rahmen vorzugeben, damit die Vorstellungen inkl. Diskussion nicht wie in der Vergangenheit teilweise über eine Stunde dauern.
AM Kerlin sieht kein organisatorisches Problem darin, dass der Ausschuss die Vorauswahl bei den Einladungen übernimmt, da es im eigenen Interesse der Kulturschaffenden liegen müsste, sich zu melden, wenn sie sich im Ausschuss vorstellen wollten. Der Vorsitzende bestätigt, dass regelmäßig Anfragen bei ihm eingingen und hält es für praktikabel und gut, dass der Ausschuss selbst die Auswahl organisiere.
AM D’Amico spricht sich dafür aus, dass auch kleinere und bisher unbekanntere Kulturinstitutionen und Museen eingeladen werden sollten, wie z.B. das Haus Hansestadt Danzig. Die Vertreterin des Seniorenbeirats Fr. Hoffmann weist darauf hin, dass im Falle, dass der Ausschuss in einem kleinen, nicht öffentlich geförderten Museum wie dem Haus Hansestadt Danzig tagen wolle, Raumkosten anfallen würden.
Die Leiterin des Kulturbüros Fr. Jakubczyk merkt an, dass das Kulturbüro im Zuge der Vorprüfung der Anträge für die institutionelle Kulturförderung dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege im Frühjahr 2027 eine Liste der Bewerber:innen vorstellen werde. Diese könne vom Ausschuss für die Vorauswahl zur Einladung von Kulturakteur:innen in die Ausschuss-Sitzungen genutzt werden. Der Weg über transparente und gleichbehandelnde Verfahren der Kulturförderung sei aus ihrer Sicht das einzige Instrument, das dem Kulturbüro zur Verfügung stände, um den Ausschuss bei der Auswahl zu unterstützen.
AM Dr. Radenbach ist davon überzeugt, dass es keiner großen Werbemaßnahmen in der Kulturszene bedarf, sobald die Möglichkeit zur Vorstellung im Ausschuss bekannt werde. Er plädiert dafür, dass sich der Ausschuss bei der Einladung von Kulturinstitutionen zu den Sitzungen nicht von Anträgen auf institutionelle Kulturförderung abhängig machen solle.
Der Vorsitzende teilt die Überzeugung von AM Dr. Radenbach, dass es keine Probleme geben sollte, genügend Interessenten für die Vorstellungen im Ausschuss zu finden. Als Verfahren zur Organisation der Vorauswahl schlägt er vor, künftig in den Ausschuss-Sitzungen Vorschläge zur Einladung von Kulturakteuren einzuholen und im Anschluss Auswahl und Reihenfolge der einzuladenen Kulturakteur:innen im Ausschuss beschließen zu lassen.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Der Vorsitzende lässt abstimmen.
Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege beschließt
einstimmig die Annahme des Antrags