Auszug - AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive schulische Nachmittagsbetreuung  

17. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (als gemeinsame Sitzung mit dem Jugendhilfeausschuss)
TOP: Ö 4.3
Gremium: Schul- und Sportausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 19.06.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Hanse-Schule für Wirtschaft und Verwaltung
Ort: Dankwartsgrube 14-22, 23552 Lübeck
VO/2024/13665 AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive schulische Nachmittagsbetreuung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Fr. Schellbach bedankt sich für die Beantwortung und verweist auf die Stellungnahme der Initiative Inklusion, die im Vorwege per Mail an die Ausschussmitglieder verschickt wurde. Hr. Puhle verweist auf fehlende Rahmenbedingungen des Landes.

Auf Hinweis von Fr. Mentz, Veränderungen auch ohne Vorgaben des Landes durchzuführen, erklärt Fr. Frank, dass es sich dann um freiwillige Leistungen handeln würde, die in der aktuellen Haushaltslage nicht ausgeweitet werden dürfen.

Fr. Benecke-Benbouabdellah wünscht sich eine Verbesserung hinsichtlich des Übergangs Kita und Schule.

Auf Nachfrage von Hr. Kerlin erklärt Fr. Frenz, dass es in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses einen mündlichen Bericht zum Qualitätsentwicklungs- und Personalbemessungsprozess des Bereiches Familienhilfen geben werde.

Fr. Prüß verweist auch auf die fehlenden Rahmenbedingungen des Landes. Herr Müller merkt an, dass kommunale Aufgaben auch steuerbar sein müssten.

Fr. Frenz, Hr. Dr. Friedemann und Fr. Frank machen deutlich, dass Weiterentwicklungsbedarfe gesehen werden, dass mit den vorhandenen Mitteln das Maximum herausgeholt werde und dass das Verständnis für die Anliegen vorhanden sei.

 

Der Ausschuss nimmt die Anfrage zur Kenntnis.
 


Beschluss:


Inklusive schulische Nachmittagsbetreuung
Mit Blick auf die Verwaltungsantworten in 2023/11967-01-01 "Umsetzungsstand Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung" bitten wir den Bürgermeister um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

In der letzten Antwort zur Umsetzung der inklusiven Bildung an Regelschulen in VO/2023/11967-01-01 wurde festgestellt, dass Kinder mit Behinderungen im Bereich der schulischen Nachmittagsbetreuung oft nicht gleichberechtigt teilhaben können. Dazu frage ich:

  1. Welche konkreten Maßnahmen plant die Hansestadt Lübeck, um sicherzustellen, dass alle Kinder mit Behinderungen, unabhängig vom Förderbedarf, Zugang zur inklusiven Nachmittagsbetreuung an allen Regelschulen und in allen Kita-Horten haben?
  2. Wie wird sichergestellt, dass Kinder mit Behinderungen nicht auf segregierende Betreuungsangebote angewiesen sind, sondern reguläre Angebote gemeinsam mit allen anderen Kindern an Regelschulen und in Kita-Horten nutzen können?
  3. Inwiefern wird der Rechtsanspruch unter anderem basierend auf der UN-Behindertenrechtskonvention auf inklusive Nachmittagsbetreuung an allen Regelschulen und allen Kita-Horten vollumfänglich umgesetzt, und welche Möglichkeiten haben Eltern, um diese Rechte für ihre Kinder durchzusetzen, sollte eine inklusive Nachmittagsbetreuung nicht an allen Regelschulen und Kita-Horten vollumfänglich möglich sein?
  4. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um die bestehende Praxis zu ändern, wonach Eltern zur Begleitung ihrer Kinder in der Nachmittagsbetreuung „freiwillig“ verpflichtet werden, damit ihre Kinder mit Behinderung/Förderbedarf ebenfalls teilnehmen können, wenn Integrationskräfte ausfallen oder nicht bereitgestellt werden können? („Freiwillig verpflichtet“ bedeutet im Alltag Lübecker Kita- und Schulkinder mit Förderbedarf: Stellen Eltern in den betreffenden Fällen die Begleitung ihres Kindes mit Förderbedarf nicht in persona sicher, ist eine Teilnahme ihrer Kinder mit Förderbedarf an dem betreffenden Ereignis – ggf. sehr kurzfristig wegen Ausfall von Betreuungskräften – nicht möglich).
  5. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass Bescheide für Integrations-Begleitung für die Nachmittagsbetreuung, insbesondere für die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften (AGs), wenn lediglich eine Erweiterung des bestehenden Stundenumfangs erforderlich ist, binnen einer Woche ausgestellt werden können, sodass Kinder mit Behinderungen ohne Verzögerung an diesen Aktivitäten teilnehmen können?


 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum