Auszug - Antrag des AM Detlev Stolzenberg (Die Fraktion): Sonderprüfung zum Förderbescheid junges schauspiel lübeck gUG  

31. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Di, 08.04.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:31 - 18:16 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2025/14154 Antrag des AM Detlev Stolzenberg (Die Fraktion): Sonderprüfung zum Förderbescheid junges schauspiel lübeck gUG
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Szampanska, Karoline
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Ziemann erläutert in rechtlicher Hinsicht, dass der Hauptausschuss für die Beschlussfassung über den eingereichten Antrag und damit eine Beauftragung des Bürgermeisters in diesem konkreten Fall nicht zuständig sei und dass der Hauptausschuss selbst das Rechnungsprüfungsamt in diesem Fall auch nicht mit der Prüfung des dargestellten Einzelfalls beauftragen könne. Auf Nachfrage teilt Herr Ziemann mit, dass es zwar grundsätzlich möglich sei, die Bürgerschaft über den Antrag entscheiden zu lassen. Es müsse sich dann aber um eine wichtige Selbstverwaltungsangelegenheit im Sinne von § 27 Absatz 1 GO handeln. Das sei hier bislang unklar und müsse bei Bedarf gesondert geklärt werden.

 

Zu dieser Angelegenheit sprechen weiterhin AM Stolzenberg und AM Lötsch, der vorschlägt, dass AM Stolzenberg seinen Antrag im Hauptausschuss zurückziehen und stattdessen zur die Bürgerschaftssitzung im Mai einreichen möge. Außerdem bittet AM Lötsch darum, rechtlich zu prüfen, ob die Bürgerschaft das Rechnungsprüfungsamt mit der Prüfung des fraglichen Sachverhalts beauftragen könnte.

 

AM Stolzenberg erklärt sich dazu bereit, seinen Antrag im Hauptausschuss zurückzuziehen und kündigt an, einen entsprechenden Antrag zur kommenden Bürgerschaftssitzung einzureichen.
 


Antrag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Rechnungsprüfungsamt mit einer Sonderprüfung des Verwaltungsvorgangs Förderung des jungen schauspiel lübeck gUG zu beauftragen. Dabei ist insbesondere der Frage nachzugehen, zu welchem Zeitpunkt der Förderantrag eingereicht wurde und warum ohne Bereitstellung der Mittel im Haushalt eine Bewilligung von Fördermitteln für die Jahre 2025 und 2026 ausgesprochen wurde. Darüber hinaus ist eine Einschätzung vorzunehmen, wie mit dem Widerspruch gegen die Rücknahme des Förderbescheids umzugehen ist.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Zurückgezogen

X

 

Der Antragsteller zieht seinen Antrag zurück.