Auszug - AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) Antrag zu VO/2024/13147 Gutachten Herreninsel, betr. Sielanschlusskosten  

31. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4.5.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 08.04.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:31 - 18:16 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2024/13147-05 AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) Antrag zu VO/2024/13147 Gutachten Herreninsel, betr. Sielanschlusskosten
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2024/13147
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurden die Angelegenheiten unter TOP 4.5 und TOP 4.5.1 gemeinsam beraten. Siehe Niederschrift zu TOP 4.5.

 

Der Vorsitzende lässt über den geänderten Antrag abstimmen:
 


Geänderter Antrag:

Sielanschlusskosten auf der Herreninsel: Zahlungsziel 31.03.2025 aufheben und monatlich über 20 Jahre abrechnen

Die Forderung der Verwaltung der Stadt Lübeck, den anteiligen Gesamtbetrag der Sielanschlusskosten der Grundstücksmieter*innen auf der Herreninsel bis zum 31.03.2025 zu zahlen wird durch folgende Regelung ersetzt.

Der anteilige Betrag der Sielanschlusskosten wird in unverzinsten monatlichen Abschlagszahlungen über einen Zeitraum von 20 Jahren als zusätzlich zu zahlende, anteilige Nebenkosten der Mietsache abgerechnet. Bei vorzeitiger Aufgabe und Rückgabe der Mietsache an die Stadt Lübeck wird der Restbetrag erlassen. Diese Regelung gilt nur solange, bis im fraglichen Gebiet ggf. Erbbauverträge abgeschlossen werden.

 

 

Nachtrag zur Niederschrift:

Im Nachgang zur Sitzung ist aufgefallen, dass die Bürgerschaft in der Beratungsfolge des Antrags nicht vorgesehen ist. Dies ist insofern rechtlich problematisch, als es sich bei der Abänderung der Regelung in Bezug auf die Sielanschlusskosten auf der Herreninsel um eine wichtige Selbstverwaltungsangelegenheit im Sinne der Gemeindeordnung Schleswig-Holsteins handelt, für die ausschließlich die Bürgerschaft die Entscheidungszuständigkeit besitzt. Eine Delegation an den Hautausschuss ist nicht erfolgt. Insbesondere hat die Bürgerschaft die Thematik der Sielanschlusskosten auf der Herreninsel bereits mit den Bürgerschaftsbeschlüssen VO/2015/02329 und VO/2017/04550 regulatorisch aufgegriffen. Der Hauptausschuss hat keine Befugnis, in diese Entscheidungen einzugreifen.

 

Vor diesem Hintergrund ist es unabdingbar erforderlich, dass der Beschluss des Antrages VO/2024/13147-05 im Hauptausschuss durch einen Beschluss der Bürgerschaft bestätigt wird. In Abstimmung mit dem Bereich Recht wurde der Antragstellerin daher vorgeschlagen, den Beschluss ihres Antrages im Hauptausschuss als Empfehlung an die Bürgerschaft zu deklarieren und einen entsprechenden Hinweis in diese Niederschrift aufzunehmen. Die Antragstellerin erklärte sich mit Schreiben vom 11.04.2025 mit dem vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden und kündigte an, einen entsprechenden Antrag zur kommenden Bürgerschaftssitzung einzureichen.
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss nimmt den geänderten Antrag einstimmig an.