Auszug - Frage und Anregung von Frau Bilstein zum Tagesordnungspunkt Einwohner:innenfragestunde in der Sitzung der Bürgerschaft am 27.03.2025 Thema: Bürger:innenrat  

14. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028
TOP: Ö 2.2
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 27.03.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:49 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2025/14117 Frage und Anregung von Frau Bilstein zum Tagesordnungspunkt Einwohner:innenfragestunde
in der Sitzung der Bürgerschaft am 27.03.2025
Thema: Bürger:innenrat
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
 
Wortprotokoll

 

Die Frage und auch die bereits vorab eingereichte Nachfrage von Frau Bilstein werden von Herrn Bürgermeister Lindenau wie folgt beantwortet:

 

Frage:

Welche Aktivitäten haben Sie, Herr Lindenau, bereits unternommen, um das Thema Bürger:innenrat voranzubringen, denn Sie hatten ja angekündigt, das Thema gemeinsam mit Herrn Schumann in der Bürgerschaft vorzustellen und es hier zu besprechen?

 

Antwort:

Am 27. Mai 2024 wurde ein gemeinsames, ausführliches Gespräch zu dem Thema mit der Fragestellerin, einem weiteren Vertreter der Initiative sowie dem Stadtpräsidenten und mir geführt. Dabei wurde vereinbart, weitere Informationen zusammenzutragen. Zudem wiesen der Stadtpräsident und ich darauf hin, dass ein Gremium wie ein Bürger:innenrat nur durch die Bürgerschaft initiiert werden kann.

 

Im weiteren Verlauf wurden Informationen und Erfahrungsberichte zu bestehenden Bürger:innenräten, unter anderem in Neumünster, eingeholt. Zudem hatte der Stadtpräsident sich entsprechend der Absprache zur Teilnahme an einem Forum zum Thema Bürger:innenräte im 4.Quartal in Kiel bereit erklärt und angemeldet. Allerdings wurde ihm von den Kieler Initiator:innen vorab mitgeteilt, dass dies Forum auf Interessenten- und Sachbearbeiter Ebene stattfindet und er dort noch nicht teilnehmen bräuchte. Nach diesem Forum erfolgten keine weitere Kontaktaufnahme und kein weiterer Informationsaustausch.

 

Nachfrage:

 

Welche konkreten Schritte beabsichtigen Sie zu unternehmen und in welchem zeitlichen Rahmen gedenken Sie diese zu machen?

 

Antwort:

 

In der Hansestadt Lübeck ist die Bürgerschaft das oberste Entscheidungsorgan und somit für die Einrichtung eines Bürger:innenrats zuständig. Gemäß der Gemeindeordnung Schleswig-Holsteins obliegt es der Bürgerschaft, über die Einführung neuer Beteiligungsformate wie eines Bürger:innenrats zu entscheiden. Weitere Beteiligungsformen sind in §§ 47 ff. GO gesetzlich geregelt. Somit ist festzustellen, dass die Entscheidung über einen Bürger:innenrat nicht bei mir als Bürgermeister liegt, sondern bei der Bürgerschaft.

 

 

Frau BIlstein trägt im Anschluss an die Beantwortung ihrer Frage folgende Anregung vor:

 

Ich möchte anregen, ähnlich wie es schon in verschiedenen Kommunen Schleswig-Holsteins üblich ist, das Thema Bürger:innenrat zur Entscheidungsfindung bei kontroversen Themen in Lübeck einzusetzen, um Trennendes zu überwinden und eine größere Akzeptanz von Entscheidungen zu erreichen.

Dazu ist es erforderlich, eine kompetente Dienststelle einzurichten, die z.B. Kontakte zur Zivilgesellschaft pflegt und mit ihr ins Gespräch kommt. Ähnlich wie es bereits in anderen Städten Schleswig-Holsteins, z.B. in Kiel, Itzehoe, Eckernförde, Flensburg der Fall ist.

 

Die Anregung kommentiert Bürgermeister Lindenau wie folgt:

 

Die Hansestadt Lübeck nutzt bereits ein Losverfahren, zur Bürger:innenbeteiligung im Beirat Digital. Dieser wird im Mai erneut ausgeschrieben und im Juni (teilweise) ausgelost, was durch den Jahresbericht 2024 des Bereiches Digitalisierung, Organisation und Strategie der Bürgerschaft in der Sitzung am 27. Februar 2025 angekündigt wurde. Die Einrichtung dieses Beirates und das Verfahren hat die Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 25. November 2021 beschlossen, um die digitale Transformation u.a. durch Bürger:innen aktiv zu begleiten. Mehr Informationen unter www.luebeck.de/digitalbeirat

Darüber hinaus hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck die Beteiligung von Kinder- und Jugendlichen in den Fokus genommen. Aktuell liegen den Gremien die „Ergebnisse des Arbeitskreises "Kinder- und Jugendbeteiligung in Lübeck" für institutionalisierte Beteiligung“ (VO/2025/14067) vor. Das weitere Verfahren muss auch hier politisch entschieden werden.

Als kompetente Stelle für die zivilgesellschaftlich engagierten Personen ist die Stabsstelle Migration und Ehrenamt bei der Hansestadt Lübeck eingerichtet. Die Hansestadt Lübeck fördert damit das freiwillige Engagement und verfolgt das Ziel, diese Strukturen zu stärken und attraktiv zu gestalten. Zu diesem Zweck hat die Stadt im Rahmen der Engagementstrategie des Landes Schleswig-Holstein die Stabsstelle Koordinierung Ehrenamt eingerichtet. Mehr Informationen unter www.luebeck.de/ehrenamt.

Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Bilstein.

 

Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.