Auszug - Reparatur und Umbau der Viermastbark PASSAT Ergebnis der Machbarkeitsstudie und Interessenbekundung der Hansestadt Lübeck am Bundesprogramm "KulturInvest", Förderrunde 2025   

17. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 10.03.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 18:44 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2025/13912 Reparatur und Umbau der Viermastbark PASSAT
Ergebnis der Machbarkeitsstudie und Interessenbekundung der Hansestadt Lübeck am Bundesprogramm "KulturInvest", Förderrunde 2025
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Weiß, Claudia
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Gemäß TOP 1 wird TOP 5.2 vorgezogen und nach TOP 2.1 beraten.

 

Der Vorsitzende erteilt Dr. Hans-Joachim Friedemann, Bereichsleiter 4.401 Schule und Sport, das Wort. In seinem Bereich liegt die Zuständigkeit für den Betrieb der PASSAT. Herr Dr. Friedemann erläutert die Notwendigkeit der Sanierung und Modernisierung der seit 1978 denkmalgeschützten Viermastbark PASSAT mit Verweis auf die dem Ausschuss vorliegende Machbarkeitsstudie. Die letzte Grundsanierung der PASSAT sei 1997 erfolgt. Bereits im Jahr 2019 sei bei einem gründlichen Gutachten mit Tauchgängen die Notwendigkeit einer Generalüberholung des Schiffes aufgrund von Undichtigkeiten in den Vernietungen deutlich geworden. Auch die Problematik von Schadstoffeintragungen und eines unzureichenden Brandschutzes sei in diesem Zusammenhang bereits thematisiert worden.

 

Das Schiff werde vielfältig genutzt: Neben dem Museumsbetrieb gebe es einen Betrieb für Übernachtungen und Veranstaltungen sowie standesamtlicher Trauungen. Die PASSAT sei sowohl touristischer Anziehungspunkt als auch bei unterschiedlichsten Bevölkerungsgruppen der Region Lübeck ein beliebter Naherholungsort. Die Anzahl an Anfragen für Trauungen an Bord übersteige die Kapazitäten bei weitem. Durch fehlende Barrierefreiheit sei die Zugänglichkeit der PASSAT jedoch eingeschränkt. Auch W-LAN stehe nicht zur Verfügung, moderne digitale Führungsformate im Museumsbetrieb seien so nicht möglich. Herr Dr. Friedemann betont, dass ein kostendeckender Betrieb nur durch einen energetischen Umbau der PASSAT erreicht werden könne und der nötige Brandschutz hergestellt werden müsse. Aktuell müssen Brandwachen eingesetzt werden, was erhebliche Zusatzkosten verursache.

 

Nach einer ausführlichen Bestandsaufnahme wurde für die Durchführung der notwendigen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen eine Kostenschätzung von knapp 25 Millionen Euro ermittelt. Geplant sei, die PASSAT im Oktober 2026 zur Generalüberholung in der Werft aus dem Wasser zu holen und nach einem Jahr wieder an seinen alten Standort zur überführen. Herr Dr. Friedemann betont, dass es Aufgabe der Hansestadt als Eigentümerin des denkmalgeschützten Schiffs sei, den Bestand der PASSAT zu erhalten und bittet daher den Ausschuss, dem Beschlussvorschlag seine Zustimmung zu erteilen, damit die nächsten Schritte zur werftseitigen Generalüberholung des Schiffes vorbereitet werden können.

 

AM Dr. Junghans stimmt Herrn Dr. Friedemann zu, dass die Bestandserhaltung der PASSAT als Eigentum der Hansestadt Lübeck eine wichtige Bedeutung habe. Zur Bewertung der Kostenschätzung bittet er die Verwaltung dem Ausschuss eine detailliertere Aufschlüsselung vorzulegen, welche Ausgaben 1.) zwingend für die Sanierung und den Erhalt des Denkmals PASSAT nötig sind, 2.) welche für Maßnahmen anfallen, die im Zusammenhang mit einer besseren Kostendeckung wünschenswert sind (Stichwort: Brandwachen und Heizkosten) und 3.) welche darüber hinaus als wünschenswert für die Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten der PASSAT erachtet würden.

 

AM Dr. Junghans verweist darauf, dass der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege in den vergangenen Sitzungen häufig Beschlüsse zu sehr kostenintensiven Vorhaben im Kulturbereich fassen musste und befürchtet, dass der Ausschuss bald nicht mehr in der Lage sein könnte, zu priorisieren, sondern von Notfällen diktiert werde. Er bittet daher des Weiteren die Verwaltung, eine Liste vorzulegen, welche die voraussichtlich in den nächsten Jahren anfallenden finanziellen Herausforderungen kulturell genutzter Immobilien aufführt, um die Ausgaben für den Erhalt der PASSAT mit Kostenschätzungen für andere, zeitnah anstehende Aufgaben ins Verhältnis setzen zu können. Ggf. würde die Fraktion sonst dazu auch in einem der nächsten Ausschüsse einen Antrag stellen.

 

Herr Dr. Friedemann verweist darauf, dass die Verwaltung auch eine Minimalvariante bei der Sanierung und Modernisierung der PASSAT gerechnet habe, die bei 19,8 Mio. Euro läge. Die Entscheidung für die Minimalvariante bedeute aber, dass die Übernachtungsräume und der Sanitärbereich auf dem Stand von 1997 zurückbleiben müssten, die laufenden Kosten für Energie und Brandschutz nicht gesenkt und künftig weiterhin kein zweiter Veranstaltungsraum und keine W-LAN-Technik zur Verfügung gestellt werden könnten. Herr Dr. Friedemann betont, dass das Projekt für die Hansestadt Lübeck ein hundertprozentiges Kofinanzierungsprojekt sei. Zudem habe man ein Team eingebunden, das bereits bei der Sanierung des Schwesternschiffs Peking wertvolle Erfahrungen gesammelt habe. Daher könne man davon ausgehen, dass es den Aufwand für das Vorhaben einschätzen könne.

 

AM Wegner wünscht sich vom Bereich Denkmalpflege noch nähere Ausführungen zu Punkt 7. Denkmalschutzüberlegung auf 12 der Machbarkeitsstudie. Welche Folgen die hier beschriebenen Umbauten, etwa der Einbau eines Fahrstuhls auf der PASSAT, für den Denkmalschutz hätten, sei ihm hier noch zu knapp beschrieben.

 

AM Dr. Junghans regt an, den TOP zu vertagen, weil seine Fraktion bei einem Projekt dieser Größenordnung noch mehr Bedenkzeit benötige. Er bittet Herr Dr. Friedemann um die Verschriftlichung seiner mündlichen Ausführungen nach der Gliederung, die er in seinem Redebeitrag zu Beginn der Diskussion angeregt habe, um notwendige von nicht zwingend notwendigen Kosten unterscheiden zu können – wohlwissend, dass das Zahlenwerk noch einmal überarbeitet werden müsse, sobald die PASSAT aus dem Wasser geholt worden sei.

 

Senatorin Monika Frank wendet ein, dass eine Konkretisierung zu den Kosten erst in den Leistungsphasen 1 bis 3 des Projekts erfolgen könne, wenn die Erfordernisse der Sanierung der PASSAT konkreter erfasst würden. Die Denkmalpflege sei in alle Planungen zur Sanierung der PASSAT eng eingebunden, führe aber keine isolierte Untersuchung durch. Deswegen bezweifle sie, dass der Bereich Denkmalpflege kurzfristig weitergehende Ausführungen zur denkmalpflegenden Sanierung der PASSAT liefern könne. Das Gleiche gelte für die Forderung nach einer weiteren Ausdifferenzierung der Kosten. Man müsse hier erst in der Planung weitervorankommen, um genauere Kostenschätzungen vornehmen zu können.

 

Bezugnehmend auf die Anfrage von AM Dr. Junghans informiert Senatorin Monika Frank über folgende bekannte finanzielle Herausforderungen in Kulturimmobilien:

 

-          Die laufenden Sanierungsmaßnahmen am Museum Behnhaus Drägerhaus.

-          Die gerade erfolgten Untersuchungen am Theater Lübeck – dazu kündigt sie einen Bericht im Laufe des Jahres an.

-          Auch im Museumsquartier ist eine Bestandsaufnahme erfolgt – hierzu sei ebenfalls ein Bericht der Verwaltung im Laufe des Jahres geplant.

-          Beim Museum für Natur und Umwelt ist vor erst kurzem ein Baufachmann vom Gebäudemanagement eingesetzt worden, die Masterbeplanung laufe erst an.

 

Überall da, wo keine weitergehenden Untersuchungen zur Planung des Erhalts eines Denkmalbestands angestellt worden seien, könne man noch keine Idee über mögliche anfallenden Kosten entwickeln, Kostenschätzungen seien nur projektbezogen möglich.

 

AM Petereit betont ebenfalls, dass die geforderten detaillierten Kostenschätzungen zur Sanierung der PASSAT erst dann möglich seien, wenn das Schiff aus dem Wasser geholt und in der Werft begutachtet worden sei. Er plädiert dafür, sich bei der Beschlussfassung zum Projekt auf die Kernaufgabe des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zu konzentrieren: Nämlich eine Einschätzung vorzunehmen, ob das Denkmal PASSAT erhaltenswert sei oder nicht – was aus seiner Sicht außer Frage stehe. Über die Finanzen sollten die Ausschüsse beschließen, die dafür zuständig seien. Außerdem stände aktuell auch noch nicht fest, welche Kosten tatsächlich auf die Hansestadt Lübeck zukämen. Hier gäbe es ja offenbar Hoffnung, dass ein Großteil der Finanzierung über Dritte erfolgen und der Eigenanteil der Hansestadt Lübeck geringgehalten werden könne.

 

AM Burakowski bittet um Vertagung des TOP, um sich mit ihren Ausschüssen dazu beraten zu können. Sie würden ihre Fragen schriftlich einreichen.

 

Herr Dr. Friedemann bittet darum, die Entscheidung nicht zu vertagen. Die Verwaltung habe gründlich gearbeitet und alles Notwendige für eine Entscheidung vorgelegt. Um nicht den Betrieb der PASSAT zu riskieren, müsse die geplante Zeitschiene unbedingt gehalten werden. Daher bitte er um eine Zustimmung zur Beschlussvorlage in der heutigen Sitzung.

 

AM Müller fragt, was passiere, wenn das Schiff auf der Werft liege und nicht die nötige Finanzierung durch geplante Drittmittel wie etwa der Bundesförderung KulturInvest vorläge.

 

Senatorin Monika Frank erklärt, dass man auf Basis der Vorarbeiten jetzt in der Lage sei, genauer festzulegen, welche Fördermöglichkeiten für die Finanzierung in Frage kämen. Das seien nicht nur die Bundesförderung KulturInvest, kleinere Stiftungen oder ggf. auch Mittel aus einer Spendenkampagne. Für den Übernachtungsbetrieb könne man evtl. auch Gelder aus Tourimusmitteln akquirieren, für die Wärmepumpe aus einem Umwelt- oder Klimaschutzprogramm. Ziel sei es, möglichst die gesamte Summe bei externen Partnern einzuwerben, um höhere Einnahmen und niedrigere laufende Betriebskosten auf der PASSAT zu generieren.

 

Der Vorsitzenden erteilt Holger Bull, 1. Vorsitzender des Vereins RETTET DIE PASSAT e.V. und der PASSAT Stiftung, das Wort. Holger Bull erklärt, dass Verein und Stiftung so wie in der Vergangenheit ihren Teil leisten und alles daransetzen werden, Drittmittel für die Finanzierung einzuwerben. Die deutlich modernere Viermastbark PEKING, die nicht unter Denkmalschutz stehe, hätte für ihre Sanierung 35,7 Mio. Euro vom Bund erhalten. Die Hansestadt Hamburg habe hier keinerlei Eigenanteil einbringen müssen. Daher sei er sehr zuversichtlich, dass Ähnliches auch bei der PASSAT gelingen könne, die eines der wenigen noch existierenden maritimen Denkmale sei. Die Zeit laufe ihnen davon, daher appelliert er an den Ausschuss, die Beschlussvorlage nicht zu vertagen, sondern heute zu beschließen.

 

AM Petereit und AM Wegner sprechen sich ebenfalls gegen eine Vertagung aus, um den Ablauf nicht unnötig zu verzögern. Die nächste Sitzung des Ausschusses fände erst im Mai statt. Außerdem seien noch weitere Ausschüsse in die Entscheidung eingebunden. AM Wegner bittet jedoch, dass dem Ausschuss Vorlagen zu Projekten in dieser Größenordnung künftig früher vorgelegt werden, um mehr Zeit für die Vorberatung zu haben.

 

Herr Dr. Friedemann bedankt sich bei Dr. Rieger vom Bereich für Archäologie und Denkmalpflege für die hervorragende Vorarbeit sowie beim Ausschuss für die ausführliche Redezeit, die Herrn Bull und ihm eingeräumt worden seien. Er lege gerne zu der erwähnten Minimalvariante von 19,8 Mio. Euro noch eine detaillierte Kostenaufstellung vor.

 

Senatorin Monika Frank erläutert, dass die Projektfreigabe, die Voraussetzung für die Auftragsvergabe sei, wie immer eine Anlage zu den finanziellen und personalwirtschaftlichen Auswirkungen enthalten werde, die Auskunft zum Finanzierungsstatus gibt. Die Gruppe der sogenannten P-Liner, zu der auch die PASSAT gehört, habe eine weltweite Community, so dass es möglicherweise auch international Möglichkeiten gibt, Geld für die Sanierung einzuwerben. Hintergrundgespräche zu möglichen Spendern bzw. Zuwendungsgebern würden bereits geführt. Senatorin Monika Frank plädiert gegen eine Vertagung und eine Klärung der Fragen im Verlauf der noch für die Beschlussvorlage vorgesehenen anderen Ausschuss-Sitzungen im März, um den Zeitplan für die Erhaltung der PASSAT nicht zu gefährden.

 

Der Vorsitzende bittet darum, dass die von AM Dr. Junghans geforderte genauere Aufschlüsselung der Kosten bis zur Beratung der Vorlage in der Sitzung der Bürgerschaft am 27.03. vorgelegt werde. In Bezugnahme auf den Einwand von AM Wegner zu Punkt 7. auf S. 12 der Machbarkeitsstudie bittet er Dr. Rieger vom Bereich Archäologie und Denkmalpflege bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 27.03. um weitere Ergänzungen, worauf aus denkmalpflegerischer Sicht bei der Sanierung der PASSAT besonders geachtet werden müsse, um ein gutes Ergebnis zu erzielen.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen.

 

Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege

lehnt die Vertagung des TOP 5.2

bei 3 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen ab.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

(Antrag auf Vertagung)

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

7

Enthaltungen

4

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Vorsitzende lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege

empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig bei 3 Enthaltungen

die Annahme der Beschlussvorlage unter TOP 5.2.

   


Beschluss:

  1. Die Bürgerschaft nimmt die vorliegende Machbarkeitsstudie einschließlich Kostenschätzung für die Reparatur und den Umbau der PASSAT (Anlage 2) zur Kenntnis.

 

  1. Die Bürgerschaft begrüßt das in der Studie vorgeschlagene Vorgehen einer werftseitigen Reparatur der PASSAT einschließlich Umbau sowie energetischer und barrierefreier Ertüchtigung mit dem Ziel des langfristigen Weiterbetriebs der PASSAT auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse und Empfehlungen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Umsetzung des Vorhabens „Reparatur und Umbau der Viermastbark PASSAT“ durch folgende Schritte weiter voran zu treiben:

 

a)      Beauftragung der Erstellung einer EW-Bau einschließlich Kostenberechnung nach DIN 276 auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie als Voraussetzung für die Fördermittelbeantragung.

b)      Einreichung eines Förderantrags zum Bundesprogramm „KulturInvest“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Förderrunde 2025.

c)      Eruierung weiterer Finanzierungsmöglichkeiten über Drittmittel: Fördermittelantragstellung bei weiteren Förderprogrammen auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene
sowie Akquirierung von Stiftungs- und Spendenmitteln mit dem Ziel der 100%-igen Kofinanzierung der Reparatur und des Umbaus der Viermastbark PASSAT.

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

(Empfehlung an die Bürgerschaft)

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

11

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

3

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum