Auszug - AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Mehrwegangebotspflicht
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau von Gerlach-Zapf beantwortet die Frage mündlich. Es unterliegen ca. 1.000 bis 1.200 Betriebe der Mehrwegangebotspflicht. Bei vierzehn der zwanzig kontrollierten Betriebe seien keine Beanstandungen festgestellt worden. Von den Nachkontrollen ständen zwei noch aus. Zwei Mitarbeiter:innen seien diesbezüglich eingesetzt. Bisher habe man kein Bußgeldbescheid erlassen.
Des Weiteren beantwortet Frau von Gerlach-Zapf die Frage von AM Mentz.
Anfrage:
Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue Regeln für Gastronomie und Einzelhandel, die Essen für unterwegs verkaufen.
Am 29.08.24 veröffentlichte HL-Live einen Artikel zur Mehrwegangebotspflicht: "Die Stadt will jetzt kontrollieren, ob Alternativen zum Einweg-Geschirr angeboten werden."
Wir bitten um Antwort auf folgende Fragen:
- Wie viel Betriebe unterliegen in Lübeck der Mehrwegangebotspflicht?
- Wie viel Betriebe wurden kontrolliert (Bitte die Anzahl der Restaurants, Imbisse, Cafés und Lebensmittelläden)
- Wie viel der kontrollierten Betriebe haben auf die Mehrwegangebotspflicht sichtbar (Schaufenster) hingewiesen und bieten diese auch an.
- Wurden Umsetzungs-Kontrollen durchgeführt? Wenn ja wie viele?
- Wie viel Mitarbeiter waren bei den Kontrollen im Einsatz?
- Sind Bußgeldbescheide erlassen worden? Wenn ja wie viele und in welcher Höhe?
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme | X | |
Vertagung |
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Ohne Votum |
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Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung nimmt Kenntnis.