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Vorlage - VO/2025/13954  

Betreff: AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Mehrwegangebotspflicht
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme
18.02.2025 
11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag


 

Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue Regeln für Gastronomie und Einzelhandel, die Essen für unterwegs verkaufen.
Am 29.08.24 veröffentlichte HL-Live einen Artikel zur Mehrwegangebotspflicht: "Die Stadt will jetzt kontrollieren, ob Alternativen zum Einweg-Geschirr angeboten werden."


Wir bitten um Antwort auf folgende Fragen:

 

  1. Wie viel Betriebe unterliegen in Lübeck der Mehrwegangebotspflicht?

 

  1. Wie viel Betriebe wurden kontrolliert (Bitte die Anzahl der Restaurants, Imbisse, Cafés und Lebensmittelläden)

 

  1. Wie viel der kontrollierten Betriebe haben auf die Mehrwegangebotspflicht sichtbar (Schaufenster) hingewiesen und bieten diese auch an.

 

  1. Wurden Umsetzungs-Kontrollen durchgeführt? Wenn ja wie viele?

 

  1. Wie viel Mitarbeiter waren bei den Kontrollen im Einsatz?

 

  1. Sind Bußgeldbescheide erlassen worden? Wenn ja wie viele und in welcher Höhe?
     

 


 


Begründung

 Ab dem 01.01.2023 gilt in Deutschland eine Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke zum Mitnehmen.

Sie verpflichtet unter anderem Restaurants, Cafés und Lebensmittelgeschäfte, bei ihnen gekaufte Speisen und Getränke auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. 

In der USO Sitzung vom 21.03.23 wurde die  Anfrage zur Mehrwegangebotspflicht VO/2023/12061 Anfrage AM Hans-Jürgen Martens (DIE LINKE):

(Wie wird in Lübeck die Mehrweg-Angebotspflicht kontrolliert und durchgesetzt? 

Wie viele Mitarbeiter:innen in der Stadtverwaltung sind mit der Umsetzung und Durchsetzung der Mehrweg-Angebotspflicht betraut?

Gibt es seit Januar 2023 Einnahmen aus Strafzahlungen weil Verstöße gegen Mehrwegangebotspflicht festgestellt wurden?)

 wie folgt beantwortet:

 Noch wird die Mehrwegangebotspflicht nicht kontrolliert, sondern es wird auf intensive Öffentlichkeitsarbeit gesetzt. Informationen wurden/werden unter anderem beim Runden Tisch Wir für Mehrweg“ sowie der „becker Schüsselschau“ und auf der Internetseite gegeben.https://www.luebeck.de/de/stadtentwicklung/klimaschutz/wir-fuer-mehrweg/

 Die Lebensmittelkontrolleure verteilen bei ihren Kontrollen Flyer. Außerdem wurde ein Plakatwettbewerb der Initiative „Wir für Mehrweg“r Schüler ins Leben gerufen. Es ist eine Pressemitteilung geplant, wann mit den Kontrollen begonnen werden wird.

 


 


Anlagen