Auszug - AM Carl Howe (GAL): Installation von Ladeinfrastruktur auf Erbpachtgrundstücken, die vom Verband Wohneigentümer e.V. verwaltet werden
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Anfrage:
Der Verband Wohneigentum e.V. ist Erbbaurechtsnehmer von Grundstücken der Hansestadt Lübeck. Der Verband verwaltet die Grünflächen und Verkehrswege sowie Stellplätze vor den Häusern und hält diese instand.
1. Kann der Verband Wohneigentum e.V. durch die Grundstückseigentümerin Hansestadt Lübeck vertraglich dazu verpflichtet werden, ihre Zustimmung zur Schaffung von Ladeinfrastruktur zu geben, wenn Hauseigentümer, die für die Gemeinschaftsflächen ein Nutzungsrecht haben, dies beantragen?
2. Plant die Hansestadt Lübeck Ladeinfrastruktur in bedarfsgerechter Größenordnung auf Parkplatzflächen installieren zu lassen, die vom Verband Wohneigentum e.V. verwaltet werden, so dass Anwohnende ihre E-Mobile (Pkw, Lastenrad) laden können?
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme | X | |
Vertagung |
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Ohne Votum |
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