Vorlage - VO/2025/13892
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Beschlussvorschlag
Der Verband Wohneigentum e.V. ist Erbbaurechtsnehmer von Grundstücken der Hansestadt Lübeck. Der Verband verwaltet die Grünflächen und Verkehrswege sowie Stellplätze vor den Häusern und hält diese instand.
1. Kann der Verband Wohneigentum e.V. durch die Grundstückseigentümerin Hansestadt Lübeck vertraglich dazu verpflichtet werden, ihre Zustimmung zur Schaffung von Ladeinfrastruktur zu geben, wenn Hauseigentümer, die für die Gemeinschaftsflächen ein Nutzungsrecht haben, dies beantragen?
2. Plant die Hansestadt Lübeck Ladeinfrastruktur in bedarfsgerechter Größenordnung auf Parkplatzflächen installieren zu lassen, die vom Verband Wohneigentum e.V. verwaltet werden, so dass Anwohnende ihre E-Mobile (Pkw, Lastenrad) laden können?
Begründung
Uns wurde bekannt, dass Hauseigentümer*innen, die ein Nutzungsrecht für die vom Verband Wohneigentum e.V. verwalteten Erbpachtflächen (Grünflächen, Verkehrswege und Stellplätze) haben, von dem Verband Wohneigentum e.V. die Zustimmungserklärung verweigert wurde, eine Wallbox installieren zu lassen, obwohl die Zustimmung vonseiten der Hansestadt Lübeck hierfür vorlag.
Es ist im Sinne des Klimaschutzes und der Verkehrswende, dass Elektroladestationen wohnortnah, möglichst auf den genutzten Parkplatzflächen in ausreichender Anzahl installiert werden. Dies sollte durch den Verband Wohneigentum e.V. nicht blockiert werden können.
Anlagen