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Auszug - Einrichtung eines Erinnerungs- und Kulturstandortes in Behlendorf, Anwesen Günter und Ute Grass - Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie  

16. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 10.02.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 18:16 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2024/13747 Einrichtung eines Erinnerungs- und Kulturstandortes in Behlendorf, Anwesen Günter und Ute Grass - Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in: Schulenburg, Silke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende dankt für den Austausch beim Vor-Ort-Termin am 07.02.2025.

 

AM Petereit stellt folgenden Änderungsantrag:

 

1. Die Bürgerschaft nimmt die vorliegende Machbarkeitsstudie zur »Einrichtung eines Erinnerungs- und Kulturstandortes, Anwesen mit Wohnhaus und Atelier Ute und Günter Grass, Behlendorf« (Anlage 1) zur Kenntnis.

2. Die Bürgerschaft begrüßt die in der Studie vorgeschlagene Nutzungskonzeption auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse und Empfehlungen. (streichen)

3. Die Bürgerschaft teilt die Einschätzung der Verwaltung, dass die Realisierung des Projektes federführend durch die Hansestadt Lübeck / die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck erfolgen sollte, damit eine strukturelle Anbindung der zukünftigen Einrichtung an das bestehende Günter Grass-Haus erreicht werden kann. (streichen)

4. (wird zu neu) 2.  Der Bürgermeister wird beauftragt, in nächsten Schritten die Umsetzung des Vorhabens weiter zu prüfen, d.h.

a) Verhandlungen mit Bund, Land und dem Landkreis Herzogtum Lauenburg zur zukünftigen Finanzierung des Betriebs aufzunehmen,

b) Verhandlungen mit dem Testamentsvollstrecker über den Kaufpreis/Ankauf des Anwesens zu führen,

c) die Finanzierungsmöglichkeiten der Ankauf- und weiteren Investitionskosten über Drittmittel zu eruieren,

d) die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Finanzierung eines Betriebs und einer Trägerschaft durch die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck zu klären

e) die in der Machbarkeitsstudie genannten Betreibermodelle zu prüfen und die Ergebnisse dem Kulturausschuss vorzulegen.

 

AM Bickford-Novoselac teilt folgende Änderungen des von AM Petereit eingebrachten Änderungsantrages mit: Ziffer 4 solle ergänzt werden um „Optionen zur“ [Umsetzung]; Ziffer 4. a) solle ergänzt werden um „möglichen“ [Finanzierung]; Ziffer 4. d) und e) sollen gestrichen werden. Zur Trägerschaft sprechen AM Petereit, Fr. Frank, AM Dr. Junghans. AM Wegner schlägt vor „Trägerschaft“ unter Ziffer 4. a) zu ergänzen. AM Hansen teilt für seine Fraktion mit, dass eine alleinige Trägerschaft durch die HL abgelehnt werde und der Landkreis Herzogtum Lauenburg unbedingt einzubinden sei. Laut AM Petereit handele es sich zunächst lediglich um eine Prüfung. Fr. Frank richtet die Frage an Hrn. Hansen, ob er eine alleinige Trägerschaft oder eine alleinige Finanzierung ausschließe. Hr. Hansen legt dar, dass das Projekt institutionell, sowohl im Hinblick auf die Finanzierung als auch auf die Trägerschaft, auf mehrere Schultern verteilt werden solle. Nach AM Stolzenberg müsse die in der Machbarkeitsstudie vorgestellte Konzeption im weiteren Verfahren angepasst werden. Hr. von Stockhausen spricht zu den Herausforderungen einer gemeinschaftlichen Trägerschaft. AM Stolzenberg schlägt vor, die finale Fassung des Beschlussvorschlages in der kommenden Sitzung aufzurufen. AM Hansen zieht sein Argument der gemeinsamen Trägerschaft zurück, verweist aber vor dem Hintergrund weiterer städtischer Projekte auf die Notwendigkeit einer gemeinsamen Finanzierung durch die HL und den Landkreis. Auf die Frage von AM Hansen zum Zeitplan antwortet Hr. von Stockhausen, dass die Erben spätestens eine Einigung im Frühjahr 2026 wünschten. Fr. Senatorin Frank bittet um Vorlage einer geeinten Fassung bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 27.02.2025. AM Bickford-Novoselac und Fr. Senatorin Frank fassen die Änderungen zusammen [s.u. Beschluss in geänderter Fassung]. AM Dr. Junghans stellt klar, dass Einigkeit im Verfahren, in der Sache vor dem Hintergrund weiterer städtischer Projekte jedoch noch nicht bestehe.   

 

Der Vorsitzende lässt über den Beschluss in geänderter Fassung abstimmen.

 

Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege

empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,  

den Beschluss in geänderter Fassung anzunehmen.    

     
 


Beschluss in geänderter Fassung:

 

  1. Die Bürgerschaft nimmt die vorliegende Machbarkeitsstudie zur »Einrichtung eines Erinnerungs- und Kulturstandortes, Anwesen mit Wohnhaus und Atelier Ute und Günter Grass, Behlendorf« (Anlage 1) zur Kenntnis.

 

  1. Die Bürgerschaft begrüßt die in der Studie vorgeschlagene Nutzungskonzeption auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse und Empfehlungen.

 

  1. Die Bürgerschaft teilt die Einschätzung der Verwaltung, dass die Realisierung des Projektes federführend durch die Hansestadt Lübeck / die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck erfolgen sollte, damit eine strukturelle Anbindung der zukünftigen Einrichtung an das bestehende Günter Grass-Haus erreicht werden kann.

 

  1. (neu 2.) Der Bürgermeister wird beauftragt, in nächsten Schritten Optionen zur Umsetzung des Vorhabens weiter zu prüfen, d.h.

a) Verhandlungen mit Bund, Land und dem Landkreis Herzogtum Lauenburg zur möglichen zukünftigen Finanzierung und Trägerschaft des Betriebs aufzunehmen,

b) Verhandlungen mit dem Testamentsvollstrecker über den Kaufpreis/Ankauf des Anwesens zu führen,

c) die Finanzierungsmöglichkeiten der Ankauf- und weiteren Investitionskosten über Drittmittel zu eruieren,

 d) die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Betriebs und einer Trägerschaft durch      die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck zu klären.

      3.  Dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege sowie der Bürgerschaft ist hierüber  Bericht zu erstatten.

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

(Empfehlung für die Bürgerschaft)

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum