Auszug - Feststellung des Rechnungsergebnisses der Senior:InnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2023 und überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) für das Produkt Senior:InnenEinrichtungen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.
Im Anschluss an die Abstimmung erfolgt die Beratung zu TOP 5.1.
Der Ausschuss beschließt einstimmig gem. der Vorlage.
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss der Senior:InnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck für das Geschäftsjahr 2023 wird mit einer Bilanzsumme von € 24.871.379,28, einem Jahresfehlbetrag von € 4.133.772,7 - verteilt auf € 31.017.476,19 Erträge sowie € 35.151.248,90 Aufwendungen - und einem Bilanzverlust von € 4.126.184,31 festgestellt.
2. Der Bilanzverlust 2023 in Höhe von € 4.126.184,31 ist durch die Hansestadt Lübeck auszugleichen.
3. Da der ursprüngliche Haushaltsansatz für den Ausgleich des Bilanzverlustes 2023 der SIE im städtischen Haushalt 2024 nicht ausreichend ist, werden in den nachfolgend aufgeführten Produktsachkonten gem. § 82 Abs. 1 GO überplanmäßig bereitgestellt:
Produktsachkonto | Textbezeichnung | Haushaltsjahr | Betrag |
315201000.5315000 | Senior:InnenEinrichtungen, Zusch. an verb. Untern. | 2024 | 2.067.900,00 € |
Deckung:
Produktsachkonto | Textbezeichnung | Haushaltsjahr | Betrag |
111020000.4411001 | Grundstücksmanagement - | 2024 | 400.000,00 € |
111020000.4488000 | Grundstücksmanagement - | 2024 | 627.500,00 € |
111020000.4592000 | Grundstücksmanagement - | 2024 | 70.000,00 € |
611001000.4565001 | Steuern, allg. Zuw., allg. Umlagen - | 2024 | 970.400,00 € |
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| Summe | 2.067.900,00 € |
Erläuterung zur Deckung: Aufgrund von Mehrerträgen bei den Erbbaurechtsverträgen, Mehrerträgen durch Kostenerstattungen, Mehrerträgen bei den Nachzahlungszinsen Gewerbesteuer und Minderaufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage können die benötigten Deckungsmittel bereitgestellt werden. |
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme | X |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig gem. Antrag zu beschließen.