Auszug - Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehren  

9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat
TOP: Ö 5.5
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 19.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:21 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2024/13518 Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehren
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:1.
2. Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.370 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Lemsky, Sebastian
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

AM Mauritz erklärt sich für TOP 5.5 und TOP 5.6 für Befangen und verlässt den Sitzungssaal. AM Buerschaper übernimmt die Teilvertretung für AM Mauritz zu TOP 5.5 und TOP 5.6.

 

Hierzu reden AM Höfel, Herr Köstler und AM Zahn. Herr Köstler weist daraufhin, dass in der Vorlage der Fehler, auf den AM Höfel aufmerksam gemachte habe, korrigiert worden sei.

 

Die Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.

 

AM Zahn erhebt den Einwand, dass eine Vertretung bei befangenheitsbedingter Abwesenheit nicht rechtens sei. Seiner Meinung nach, dürften zu TOP 5.5 und zu TOP 5.6 aufgrund der Befangenheit von AM Mauritz nur 14 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sein. Diese Rechtsfrage konnte nicht sofort vor Ort gelöst werden, so dass über die Vorlage ein zweites Mal ohne Beteiligung von der Teilvertretung AM Buerschaper vorgenommen wurde.

 

Die Vorsitzende lässt erneut über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen

 

Hinweis zum Protokoll

Der Bereich Recht teilt folgendes mit: Ausgeschlossene Mitglieder können sich für den Beratungsgegenstand, für den ein Ausschließungsgrund vorliegt, vertreten lassen (sog. Teilvertretung, vgl. Dehn/Wolf § 46 GO, Erl. 6 zu Abs. 4). Sofern also ein ordnungsgemäß gewählter Stellvertretender benannt wird, steht dem nichts entgegen.

 

Im Ergebnis war also die Weigerung, Herrn Buerschaper abstimmen zu lassen, nicht rechtskonform, sofern Herr Buerschaper ein für die CDU-Fraktion ordnungsgemäß gewählter Stellvertreter ist. Da es sich bei der Abstimmung nur um eine Empfehlung für die Bürgerschaft handelt, muss gegen den somit rechtswidrig zustande gekommenen Beschluss aber kein Widerspruch durch den Bürgermeister eingelegt werden.

 

 


 


Beschluss:

Die „Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehren“ wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen.
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Ausschuss für Sicherheit und Ordnung empfiehlt der Bürgerschaft

einstimmig die Annahme der Beschlussvorlage.