Auszug - Haushalt: SPD & FW Änderungsantrag zu: Dringlichkeitsantrag Förderung von Barrierefreiheit in Bürgerschaftssitzungen durch Gebärdensprachdolmetscher:innen  

10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung)
TOP: Ö 10.8.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 26.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 10:00 - 22:12 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2024/13605-01 SPD & FW Änderungsantrag zu: Dringlichkeitsantrag Förderung von Barrierefreiheit in Bürgerschaftssitzungen durch Gebärdensprachdolmetscher:innen
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2024/13605
Federführend:Geschäftsstelle Fraktion SPD & FW Bearbeiter/-in: Bernzen, Hinrich
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

s. TOP 10.8.
 


Beschluss:

Finanzierung Gebärdensprachdolmetscher: innen und Anschaffung eines Medienwagens zur barrierefreien Teilnahme an Bürgerschaftssitzungen

 

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Übersetzung der Bürgerschaftssitzungen in Gebärdensprache sicherzustellen.

2. Anschaffung eines Medienwagens:

Die erforderliche Anschaffung eines Medienwagens, mit einem geschätzten Kostenrahmen von ca. 35.000 EUR, kann haushaltsneutral durch die Einwerbung von Drittmitteln, insbesondere durch ansässige Stiftungen oder andere gemeinnützige Träger, erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, trägt die Hansestadt Lübeck die Kosten.

3. Finanzierung der Gebärdensprachdolmetscher: innen:

Die Vergütung der Gebärdensprachdolmetscher:innen, die ca. 1.500 EUR pro Sitzung beträgt, soll aus dem laufenden Haushalt des Büros der Bürgerschaft bereitgestellt werden. Dazu sind Mittel in Höhe von 15.000 EUR im Haushalt 2025 zu ordnen.

  1. Zwei Jahre nach Einführung der Maßnahme erfolgt eine Evaluierung im Hinblick auf Zugriffe etc. Die Ergebnisse der Evaluierung werden dem Hauptausschuss berichtet.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

18

Nein-Stimmen

26

Enthaltungen

2

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 

 

Vor Eintritt in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung:

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass zusätzlich zu den gemäß § 9 Abs. 6 GeschO der Bürgerschaft benannten Personen Herr Groth am nichtöffentlichen Teil der Sitzung teilnehmen werde.

 

 Die Bürgerschaft ist einverstanden.

 

 

Der Vorsitzende teilt weiterhin mit, dass vor Eintritt in die Tagesordnung die Behandlung der Tagesordnungspunkte 14.1, TOP 15.1 bis 15.12 in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen worden und weiter, dass zur Teilnahme an der nichtöffentlichen Sitzung nur der in § 9 Absatz 7 Geschäftsordnung genannte Personenkreis berechtigt sei.

 

Er bittet alle nichtberechtigten Personen die Tribünen bzw. den Saal zu verlassen und schließt den nichtöffentlichen Teil der Sitzung um 21:35 Uhr.

 

BM Duggen verlässt die Sitzung um 21.35 Uhr (es sind jetzt noch 44 BM anwesend).

 

 Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.