Auszug - Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
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Wortprotokoll |
Der Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung Beschlüsse gefasst wurden und diese der Niederschrift zu entnehmen seien (s. u.). Weiter teilt er mit, dass die nächste Sitzung am 28.11.2024 stattfinden werde und weist darauf hin, dass am 13.11.2024 eine Einwohner:innenversammlung geplant sei. Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 22:11 Uhr.
TOP Gegenstand Beschluss
15.1. | Bauvorhaben Lübeck Parkallee | Dem Weiterverkauf eines Grundstücks in Travemünde wird zugestimmt.. |
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15.2. | Vermarktungskonzept für das Wohnbaugebiet Schlutuper Straße/ Lauerhofer Feld (B-Plan 07.32.00) - Änderungen | Die Ausschreibungskriterien für den Geschosswohnungsbau im LOS 1 und im LOS 3 wurden angepasst. |
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15.3. | Bestellung eines Erbbaurechtes Lübeck, Travemünder Allee | Die Bürgerschaft stimmt der Erbbaurechtsbestellung für das Grundstück Lübeck,
Travemünder Allee mit dem zukünftigen Erbbauberechtigten zu. |
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15.4.-15.10 | Verlängerung von Erbbaurechten in Lübeck, Bracheweg, Stargasse, Am Pohl, Jungborn, Fahlenkampsweg | Die Bürgerschaft stimmt der vorzeitigen Verlängerung der mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücken zu |
15.11. | Verlängerung des Konzessionsvertrages für den Herrentunnel | Der Verlängerung der Laufzeit für den Konzessionsvertrag für den Herrentunnel wird zugestimmt. |
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15.12. | Status des Vorprojektes zur Ablösung der MACH-Software und Vorbereitung der nächsten Schritte | Der Zwischenbericht gemäß Anlage 2 zur Ablösung der MACH-Software wird zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt: 2. das Hauptprojekt zur Beschaffung und Implementierung einer neuen Finanzlösung sowie einer Steuerveranlagungslösung als ganzheitliche Lösung (ERP) in die Umsetzung zu bringen. (Entscheidungszuständigkeit: Bürgerschaft) 3. gutachterlich zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen der Einsatz einer cloudbasierten Lösung in der Hansestadt unter dem Aspekt des Datenschutzes im Sinne der DSG-VO, der IT-Sicherheit und der Datensouveränität unter Abwägung der Chancen und Risiken solcher Lösungen möglich wäre. (Entscheidungszuständigkeit: Bürgerschaft) 4. vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft zu Beschlussvorschlag 2 für das Hauptprojekt zur Beschaffung und Implementierung einer Softwarelösung für einen Zeitraum von 27 Monaten mit einer Verlängerungsoption von 12 Monaten einen Projektsteuerer auszuschreiben. (Entscheidungszuständigkeit: Hauptausschuss) 5. Die Mittel für die Beschlussvorschläge 2, 3 und 4 sind im Jahr 2024 und 2025 im Produkt 111032 DOS im Haushalt geordnet. Für die Folgejahre ist die haushalterische Ordnung herzustellen. |
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