Auszug - H A U S H A L T 2 0 2 5  

10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung)
TOP: Ö 9.8
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 26.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 10:00 - 22:12 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2024/13494 Haushalt 2025
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauAktenzeichen:20.21.2025.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Bürgerschaft hat beschlossen, die Beratungen zum Haushalt 2025 vorzuziehen und im Anschluss an TOP 4 zu beraten.

 

Hinweis zu TOP 9.8 

 

Der Vorsitzende teilt wie folgt mit:

Vor Eintritt in die Tagesordnung ist die Vorziehung des TO-Punktes 9.8 mit den gemeinsam zu beratenden Tagesordnungspunkten beschlossen worden. Der Ältestenrat empfiehlt folgenden Ablauf, die Bürgerschaft hat der Empfehlung zugestimmt.

 

 

Er ruft

 

9.8

Haushaltsplan 2025

VO/2024/13494

 

 

mit den gemeinsam zu beratenden TO-Punkten auf und verweist auf den nachstehenden Ablauf der Haushaltsberatung. Er erläutert wie folgt:

 

 

HAUSHALTSREDEN

 

Der Vorsitzende erklärt, dass im Folgenden die Haushaltsreden von Bürgermeister Lindenau, den Fraktionsvorsitzenden oder einem/einer Vertreter:in der Fraktion sowie Herrn Möller als fraktionslosem Bürgerschaftsmitglied gehalten würden und weiter, dass sich der Ältestenrat in seiner letzten Sitzung auf eine Redezeit von maximal 7 Minuten pro Fraktion und Haushaltsrede verständigt habe.

 

Es sprechen nunmehr zum Haushalt in folgender Reihenfolge:

 

Herr Bürgermeister Lindenau,

 

Herr Simon für die CDU-Fraktion,

 

Herr Petereit für die Fraktion SPD + Freie Wähler,

 

Herr Dr. Flasbarth für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,

 

Herr Stappen für die AfD-Fraktion,

 

Herr Fürter für die FDP-Fraktion,

 

Frau Schulte-Ostermann für die Fraktion Die Linke + GAL,

 

Herr Stolzenberg Fraktion Die Unabhängige, Volt + Partei,

 

Herr Möller.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass Herr Neumann als Vorsitzender des Gesamtpersonalrates vor Sitzungsbeginn mitgeteilt habe, dass er zum Haushalts sprechen möchte. Der Vorsitzende erteilt Herrn Neumann das Wort.

 

Es folgt eine Rede von Herrn Neumann.

 

 

 

 

Der Vorsitzende erläutert, dass nun in die Beratung und Abstimmung der Vorlagen eingetreten werde, die vor dem Beschluss der Haushaltssatzung 2024 zu beraten seien.

 

Es folgt die Beratung und Abstimmung zu den haushaltsrelevanten Verwaltungsvorlagen.

 

Der Vorsitzende ruft nunmehr die nachstehenden Tagesordnungspunkte nacheinander auf und fragt, ob das Wort gewünscht werde. Sei dies nicht der Fall, werde er abstimmen lassen.

 

Anmerkung zur Niederschrift:

Die Beratungen und Abstimmungsergebnisse sind direkt unter dem jeweiligen TOP aufgeführt.

 

 

9.1.

Haushalt: Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb Kurbetrieb Travemünde

VO/2024/13356

 

 

 

 9.2.

Haushalt: Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 der Lübecker Schwimmbäder

VO/2024/13529

 

 

 

 9.3.

Haushalt: 1. Lübecker Kulturentwicklungsplan (KEP)

0/09394-01-01-05

 

 

Die Vorlage wurde im HA vertagt

 9.4.

Haushalt: Erweiterung des Hafenmeister- und Sanitärgebäudes Passathafen, Projektfreigabe und Aufhebung eines für das Haushaltsjahr 2024 bestehenden Sperrvermerks

VO/2024/12940

 

 

 

 9.5.

Haushalt: Basisorientierte Stärkung des ehrenamtlichen Engagements durch die Absicherung der Tandempartnerschaft zwischen der Freiwilligenagentur ePunkt e.V. und der Stabsstellen Migration und Ehrenamt im Rahmen eines Budgetvertrags

VO/2024/13318

 

 

 

 9.6.

Haushalt: Verlängerung der Dauer des "Moratoriums"  und der Zahlung eines Verpflegungszuschusses bis 31.07.2025

VO/2024/13365

 

 

 

 9.7.

Haushalt: Gründung des Lübecker Klimafonds

VO/2024/13406

 

 

Die Vorlage wurde durch den BGM zurückgezogen,

 

 

Im Anschluss an die Beratung der Verwaltungsvorlagen folgt die Mittagspause in der Zeit von 12:51 bis 13.30 Uhr.

 

 

Reihenfolge der Beratung und Abstimmung der Fraktionsanträge

zu TOP 9.8

 

9.8

Haushalt 2025

VO/2024/13494

 

 

Der Vorsitzende erläutert wie folgt:

 

Zum Ablauf der Haushaltsberatung hat die Bürgerschaft beschlossen, die Anträge der Fraktionen zum Haushalt jeweils zu einem Block zusammenzufassen, d.h., es stehen nacheinander  8 „Blöcke“  zur Beratung und Abstimmung an.

 

Der Vorsitzende führt aus, dass er zu Beginn der Debatte eines „Blocks“ mitteilen werde, welche Tagesordnungspunkte zu dem jeweiligen Block gehören und in die Beratung und Abstimmung mit einbezogen werden müssen.

 

Jede Fraktion erhält für die gesamte Haushaltsdebatte zu allen 8

Blöcken ein Zeitkontingent von 20 Minuten und max. 3 Minuten für ein Schlusswort am Ende der Beratung und vor Abstimmung des eigenen Blocks.

 

Das BdB erfasst per Stoppuhr die Zeit jedes Redebeitrags jeder Fraktion, notiert diese in einer Liste und gibt mir einen Hinweis, wenn eine Fraktion ihr Zeitkontingent „aufgebraucht“ hat.

 

Die jeweiligen Ergänzungs-, Änderung-, Austausch- bzw. eigenständigen Anträge werden blockweise beraten und abgestimmt. Sofern die Bürgerschaft zu den entsprechenden Maßnahmen noch keine inhaltlichen Beschlüsse gefasst hat, betreffen die Anträge ausschließlich die Herstellung der haushaltsmäßigen Ordnung.

 

Der Vorsitzende ruft nunmehr in der Reihenfolge der Antragseingänge die jeweiligen Blöcke der Fraktionsanträge auf. Nach jedem beratenen Block erfolgt direkt die Abstimmung.

 

 

Anmerkung zur Niederschrift:

Auch an dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, dass die Beratungen bzw. Beratungsergebnisse direkt unter dem jeweiligen TOP erfasst sind.

 

Abstimmblöcke der Fraktionen in Reihenfolge des Antragseingangs

 

1. Block - Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen

9.8.1.

Haushalt: CDU + Bündnis 90/Die Grünen: Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushalt 2025

VO/2024/13494-01

 

 

BM Novoselac nimmt ab 14:08 an der Sitzung teil, vor Abstimmung zu TOP 9.8.1. (jetzt sind 46 BM anwesend).

 

TOP 9.8.2

Mit der VO 13494-02 ist eine Verwaltungsvorlage mit Antworten zu Fragen aus den Beratungen der Fachausschüsse eingestellt. Diese Vorlage ist durch die Bürgerschaft zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

9.8.3.

Haushalt: SPD & FW: Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushalt 2025

VO/2024/13494-03

 

 

10.8.1.

Haushalt: SPD & FW Änderungsantrag zu: Dringlichkeitsantrag Förderung von Barrierefreiheit in Bürgerschaftssitzungen durch Gebärdensprachdolmetscher:innen

VO/2024/13605-01

 

 

5.1.

Haushalt: Empfehlung des Bauausschusses zur Maßnahme MO_OEPNV_06 der Beschlussvorlage "Masterplan Klimaschutz - Umsetzung von prioritären Aktivitäten" (VO/2023/11957-01-04)

VO/2023/11957-04

 

 

3. Block - Anträge der AfD-Fraktion

9.8.4.

Haushalt 2025: Austauschantrag - AfD - Haushaltsbegleitbeschluss 2025

VO/2024/13494-04-01

 

 

  1. Block – Antrag der FDP-Fraktion

 

9.8.5.

Haushalt 2025: FDP Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushalt 2025

VO/2024/13494-05

 

 

5. Block – Anträge Fraktion Die Linke

9.8.6.

Haushalt 2025 - Fraktion LINKE & GAL: Haushaltsbegleitbeschluss

VO/2024/13494-06

 

9.8.10.

Haushalt 2025 - Ergänzungsantrag zu Fraktion LINKE & GAL: Haushaltsbegleitbeschluss

2024/13494-06-01

 

 

6. Block – Antrag Beirat für Senior:innen

9.8.7.

Beirat für Senior:innen: Haushaltsbegleitbeschluss Haushalt 2025

VO/2024/13494-07

 

 

7. Block – Antrag UVP

9.8.8.

Haushalt 2025 - Fraktion Unabhängige Volt-Partei: Hauhaltsbegleitantrag

VO/2024/13494-09

 

 

7.5.1.

Haushalt: Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zum Antrag des BM Detlev Stolzenberg: Förderung der Gemeinnützigen Lübecker Musik- und Kunstschulen

VO/2024/13333-01

 

 

Die Bürgerschaft hat diese Empfehlung in der letzten Sitzung in den Hauptausschuss überwiesen, mit der Maßgabe der erneuten Beratung in die Bürgerschaft. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 entschieden, diese Empfehlung ohne Votum an die Bürgerschaft zur Entscheidung zu geben.

 

8. Block – Antrag BM Möller

9.8.9.

BM Lothar Möller: Haushalt 2025 - Haushaltsbegleitbeschluss

VO/2024/13494-10

 

 

 

 

Der Vorsitzende erklärt, dass über alle haushaltsrelevanten Vorlagen beraten und abgestimmt wurde und ruft auf zur Abstimmung über die Vorlage zu dem TOP

 

9.8

Haushalt 2025

VO/2024/13494

 

in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung, mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen TO-Punkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird.

 

Anmerkung zur Niederschrift:

Abstimmungsergebnis s. direkt unter dem Beschlussvorschlag.

 

Die Haushaltsberatung ist damit abgeschlossen.

 

Im Anschluss an die Beratungen und Abstimmungn zum Haushalt übernimmt BM Petereit in seiner Funktion als erster stellv. Stadtpräsident um 19.56 Uhr die Sitzungsleitung.

 

BM Fimm verlässt die Sitzung um 19:56 Uhr (es sind jetzt noch 45 BM anwesend).

 

 

Anmerkung zur Niederschrift:

Im weiteren Verlauf erfolgt jetzt die Beratung der restlichen Vorlagen zu TOP 9 (9.9 bis 9.40), dann geht es weiter mit TOP 5.2, gefolgt von den Tagesordnungspunkten zu TOP 6, 7, 8 und 10. Im Anschluss erfolgt der nichtöffentliche Teil der Sitzung.

 


 


Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus

 

dem Vorbericht           Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan    Anlage 2

dem Stellenplan sowie        Anlage 3

dem Beteiligungsbericht        Anlage 4

 

 wird beschlossen.

 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

    städtischen Budgetübersichten        Anlage 5
    werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
    des Haushalts          Anlage 6
    und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten   Anlage 7

 zur Kenntnis genommen.

 

3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen  Anlage 8

beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach
     Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

   

  1. im Ergebnisplan mit  

einem Gesamtbetrag der Erträge auf     1.129.625.900 EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    1.229.108.200 EUR

einen Jahresüberschuss von         

einen Jahresfehlbetrag von          99.482.300 EUR

   

  1. im Finanzplan mit  

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf       1.099.449.800 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf       1.170.404.100 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf      118.202.400 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                         155.871.800 EUR

 

festgesetzt.   (Stand: 20.08.2024)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen       81.427.000 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf    84.970.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf     360.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf   4.367,217        

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.

2. Gewerbesteuer:                                                                                 450 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann,
beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025
um die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der
sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025

festgesetzt: 4.367,217 Planstellen.


 

Abstimmungsergebnis in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung, mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen TO-Punkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird.

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

38

Nein-Stimmen

8

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.