Beschluss:
1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus
dem Vorbericht Anlage 1
je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2
dem Stellenplan sowie Anlage 3
dem Beteiligungsbericht Anlage 4
wird beschlossen.
2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den
städtischen Budgetübersichten Anlage 5
werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
des Haushalts Anlage 6
und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7
zur Kenntnis genommen.
3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8
beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.
4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.
5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach
Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
- im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR
einen Jahresüberschuss von
einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR
- im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR
festgesetzt. (Stand: 20.08.2024)
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann,
beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.
§ 5
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.
(Ende des Satzungstextes)
Stellenplan
Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025
um die sich aus der Anlage 3
ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der
sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025
festgesetzt: 4.367,217 Planstellen.
Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)