Auszug - Haushalt 2025  

8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 17.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2024/13494 Haushalt 2025
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauAktenzeichen:20.21.2025.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Gercke stellt die Haushaltsaufstellung 2025 für den Fachbereich 3 der Hansestadt Lübeck anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation wird der Niederschrift beigefügt.

 

Die Vorsitzende teilt mit, dass für Fragen die anwesenden Bereichsleitungen aus dem Fachbereich 3 der Hansestadt Lübeck zur Verfügung stünden und moderiert die Sachbereiche einzeln durch.

 

 

Bereich Ordnungsamt 3.320:

Hierzu reden, teilweise mit mehreren Wortbeiträgen, Frau Wöhlk, AM Schüler, AM Mählenhoff, AM Marx, AM Mauritz, AM Dr. Lengen

 

AM Schüler bittet die Verwaltung darum, die Grundlage für die Ersatzbeschaffung von vier neuen Fahrzeugen in Höhe von je 70.000 € aufzuschlüsseln.

 

Nachtrag zur Niederschrift:

Es handelt sich um die aktuell marktüblichen Preise der Fahrzeugklasse Kleinbus. Die Fahrzeugklasse entspricht dem Polizeistandard und ist aufgrund der Aufgabenentwicklung im KOD erforderlich. Mehrkosten in Höhe von 20.000 – 30.000 EUR aufgrund der zwingend vorgeschriebenen Beschaffung von Vollelektroautos.

 

 

 

Bereich Standesamt 3.340:

Hierzu reden AM Mauritz und Frau Gercke

 

Bereich Feuerwehr 3.370:

Hierzu reden, teilweise mit mehreren Wortbeiträgen, AM Mauritz, Herr Köstler, AM Schüler, Frau Gercke, AM Marx, Frau Lietzke, AM Mählenhoff.

 

AM Marx verlässt um 17:47 Uhr den Sitzungsaal.

 

Bereich Umwelt, Natur und Verbraucherschutz 3.390:

Es reden, teilweise mit mehreren Wortbeiträgen, AM Mauritz, Frau Gercke, Frau von Gerlach-Zapf, AM Mählenhoff, AM Schäfers, AM Schüler

 

AM Mauritz bittet die Verwaltung mit Mitteilung, welche Flächen zur Moosvernässung gekauft werden sollen.

 

Nachtrag zur Niederschrift:

Es handelt sich um Flächen in Oberbüssau.

 

 

 

Bereich Stadtwald 3.820:

 

Es reden, teilweise mit mehreren Wortbeiträgen, AM Mauritz, Frau Gercke, AM Mählenhoff, Herr Napp, AM Kleinert.

 

Die Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Anmerkung zur Niederschrift: Die Präsentation wurde am 18.09.2024 vorab an die Mitglieder das Ausschusses übersandt.

 


 


Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus

 

dem Vorbericht           Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan    Anlage 2

dem Stellenplan sowie        Anlage 3

dem Beteiligungsbericht        Anlage 4

 

 wird beschlossen.

 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

    städtischen Budgetübersichten        Anlage 5
    werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
    des Haushalts          Anlage 6
    und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten   Anlage 7

 zur Kenntnis genommen.

 

3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen  Anlage 8

beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach
     Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

   

  1. im Ergebnisplan mit  

einem Gesamtbetrag der Erträge auf     1.129.625.900 EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    1.229.108.200 EUR

einen Jahresüberschuss von         

einen Jahresfehlbetrag von          99.482.300 EUR

   

  1. im Finanzplan mit  

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf       1.099.449.800 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf       1.170.404.100 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf      118.202.400 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                         155.871.800 EUR

 

festgesetzt.   (Stand: 20.08.2024)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen       81.427.000 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf    84.970.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf     360.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf   4.367,217        

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.

2. Gewerbesteuer:                                                                                 450 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann,
beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025
um die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der
sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025

festgesetzt: 4.367,217 Planstellen.

 


Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis als Empfehlung für den Hauptausschuss

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

13


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich zu_TOP_5.1_Fraktionsinfos_Haushalt2025_Gremienberatung_USO (469 KB)