Auszug - Haushalt 2025  

19. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 10.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:33 - 20:57 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2024/13494 Haushalt 2025
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauAktenzeichen:20.21.2025.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu diesem TOP stellt Herr Uhlig eine Präsentation (Anlage 1 zur Niederschrift) vor.

 

AM Petereit schlägt vor, die Beschlussvorlage zum Haushalt am Ende der heutigen Beratung ohne Votum an die Bürgerschaft weiterzugeben, um allen Fraktionen bis zur Haushaltssitzung der Bürgerschaft noch weitere Gelegenheit zur vertieften Diskussion zu geben.

 

Zu dem TOP sprechen außerdem AM Akyurt, AM Simon, AM Fürter, der Bürgermeister, der zusagt, das aktuelle Organigramm des Bereichs DOS samt Zuordnung der Bereichsmitarbeitenden zu den aktuell in Arbeit befindlichen Projekten des Bereiches und die letzte quartalsweise Präsentation zum Stand der Digitalisierungsprojekte in der HL zur Verfügung zu stellen, AM Dr. Flasbarth, Senatorin Hagen, die zusagt, die Vorlagennummer des Berichts zu den von AM Dr. Flasbarth angesprochenen 17,6 Millionen EUR an Investitionen für Rad- und Fußwege in 2025 noch einmal zu Protokoll zu geben, AM Schulte-Ostermann, AM Voht, stellv. AM Stolzenberg, BM Möller, AM Siegenbrink und Senatorin Steinrücke.

 

Keine weiteren Wortmeldungen.

 

Der Vorsitzende lässt über die Weitergabe der Beschlussvorlage ohne Votum abstimmen:

 

 

Nachtrag zur Niederschrift:

Der Fachbereich 5 teilt bezüglich der Zusage von Senatorin Hagen das Folgende mit: Bei dem Antrag, der die angesprochenen 17,6 Millionen EUR an Investitionen enthält, handelt es sich um die VO/2023/11887-01-01-01 aus der Bürgerschaftssitzung vom 30.03.2023. Bei dem von Senatorin Hagen zu diesem TOP erwähnten Bericht handelt es sich um die VO/2024/13345. Mit dem Bericht VO/2023/12397 hat der Fachbereich 5 den Gremien bereits berichtet, wie mit dem ursprünglichen Auftrag aus der Bürgerschaftssitzung vom 30.03.2023 (siehe oben) umgegangen werden kann.
 


Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus

 

dem Vorbericht           Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan    Anlage 2

dem Stellenplan sowie        Anlage 3

dem Beteiligungsbericht        Anlage 4

 

 wird beschlossen.

 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

    städtischen Budgetübersichten        Anlage 5
    werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
    des Haushalts          Anlage 6
    und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten   Anlage 7

 zur Kenntnis genommen.

 

3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen  Anlage 8

beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach
     Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

   

  1. im Ergebnisplan mit  

einem Gesamtbetrag der Erträge auf     1.129.625.900 EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    1.229.108.200 EUR

einen Jahresüberschuss von         

einen Jahresfehlbetrag von          99.482.300 EUR

   

  1. im Finanzplan mit  

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf       1.099.449.800 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf       1.170.404.100 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf      118.202.400 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                         155.871.800 EUR

 

festgesetzt.   (Stand: 20.08.2024)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen       81.427.000 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf    84.970.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf     360.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf   4.367,217        

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.

2. Gewerbesteuer:                                                                                 450 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann,
beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

(Ende des Satzungstextes)

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025
um die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der
sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025

festgesetzt: 4.367,217 Planstellen.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X

 

Der Hauptausschuss stimmt einstimmig für die

Weitergabe der Beschlussvorlage ohne Votum an die Bürgerschaft.