Auszug - NEU: Mündl. Anfrage des AM Siegenbrink: Beantwortung ihrer Nachfragen zum Bolzplatz in Groß Steinrade
|
Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
AM Siegenbrink fragt danach, wann sie mit der Beantwortung ihrer Nachfragen zum Bolzplatz in Groß Steinrade aus dem Hauptausschuss vom 14.05.2024 rechnen könne.
Senatorin Frank sagt zu, die Antworten zu Protokoll nachzureichen.
Keine weiteren Wortmeldungen.
Nachtrag zur Niederschrift:
Der Fachbereich 4 beantwortet die Nachfragen von AM Siegenbrink wie folgt:
(1) Warum sieht der Bereich Schule und Sport keinen Bedarf, den Bolzplatz zu einer Schulsportfläche umzuwidmen, die Schule selbst sowie die Elternvertreter aber durchaus?
Die Bereiche Stadtplanung und Bauordnung sowie Stadtgrün und Verkehr haben das Thema bereits aufgegriffen. Dabei ist herausgekommen, dass im Bereich Groß Steinrade ein Bolzplatz fehlen würde, sollte der vorhandene Bolzplatz zu einer Schulsportfläche umgewidmet werden. Eine alternative Fläche für einen Bolzplatz ist nicht verfügbar. Aus diesen Gründen hat die Rücksprache der Bereiche Stadtplanung und Bauordnung, Stadtgrün und Verkehr sowie Schule und Sport einvernehmlich ergeben, dass der Bolzplatz nicht zur Schulsportfläche umgewidmet wird, sondern in öffentlicher Nutzung bleibt und damit auch künftig vom Bereich Stadtgrün und Verkehr verwaltet wird.
(2) Kann die Fläche des Bolzplatzes, sollte sie zu einer Schulsportfläche umgewidmet und umgerüstet werden, eine Doppelfunktion erfüllen, nämlich einerseits als Schulsportfläche und andererseits als Freizeitsportfläche an Nachmittagen und am Wochenende?
Da die Umwidmung des Bolzplatzes hin zu einer Schulsportfläche im vorliegenden Fall nicht möglich ist, ist die Antwort rein theoretischer Natur: Schulsportflächen werden außerhalb der definierten Unterrichtszeiten an die Öffentlichkeit oder an Vereinssport vermietet.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
|
einstimmige Ablehnung |
| |
Ja-Stimmen |
| |
Nein-Stimmen |
| |
Enthaltungen |
| |
Kenntnisnahme | X | |
Vertagung |
| |
Ohne Votum |
|
Der Hauptausschuss nimmt die Anfrage und die Antwort zur Kenntnis.