Auszug - Antwort auf die Anfrage von AM Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Anlage von Schottergärten rund um die Julius Leber Schule  

16. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6.1.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 17.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 17:29 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2024/13083 AM Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Anlage von Schottergärten rund um die Julius Leber Schule
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 


Anfrage aus der Sitzung des Bauausschuss am 18.03.2024 unter TOP 6.2.1

1. Warum wird scharfkantiger Granitkies auf Flächen ausgebracht, auf denen Kinder spielen. Warum wird nicht einfach Rindenmulch aus den Lübecker Wäldern genommen?

2. Wie soll sichergestellt werden, dass sich die Kinder nicht verletzten?

3. Warum werden die von den Anwohner:innen gepflanzten Blumen und Sträucher beseitigt?

4. Warum werden Maßnahmen ergriffen, die den Klimawandel anheizen durch mehrSteine in einem hoch verdichten Wohngebiet, dass die Temperaturen noch mehr ansteigen lassen? Zudem ist der ökologische Rucksack des Kieses extrem klimafeindlich.

 

Antwort:

Die Vorgartenfläche der Schule ist keine öffentliche Spielfläche. Der Schulhof ist eine öffentliche Spielfläche. Die Vorgartenfläche ist durch eine Mauer und ein Metallgeländer von dem öffentlichen Bereich abgetrennt. Rindenmulch eignet sich nicht nachhaltig um das gewünschte Ergebnis des geplanten Staudenbeets zu erzielen. Bei organischem Mulchmaterial kann eine Stickstoffsperre zulasten der Vegetation auftreten und zu Kümmerwuchs und Pflanzenschäden durch als Herbizid wirkende pflanzliche Gerbstoffe führen. Neuanpflanzungen und Stauden reagieren auf diese Beeinträchtigung empfindlich. Hier wären dann sehr aufwändige Pflegemaßnahmen und Ausgleichsdüngungen notwendig.

 

Die gesamte Vorgartenfläche ist durch eine Gartenmauer bzw. Zugangstore zum öffentlichen Bereich abgegrenzt. Ein Betreten der Flächen ist nur möglich, wenn diese Abgrenzungen überwunden werden. Wir werden den Hausmeister auffordern, die Zugangstore verschlossen zu halten.

 

Im Zuge der Gebäudesanierung wurde die gesamte Vorgartenfläche großflächig zurückgebaut, um die Arbeiten ausführen zu können. Es ist nicht bekannt, dass Anwohner Stauden etc. gepflanzt haben. Der Vorgarten wurde erst im Dezember 2023/ Frühjahr 2024, wie geplant begrünt. Sollten Anwohner im Vorgartenbereich Pflanzungen durchgeführt haben, hat dies wohl ohne Abstimmung mit der zuständigen Schulleitung und der Bauprojektleitung stattgefunden.

Nach Rücksprache mit der ausführenden Firmen wurden keine neuen Pflanzungen bei den Arbeiten vorgefunden. Auch waren dort keine Anpflanzungen, die man in das Staudenbeet hätte integrieren können.

 

Die Vorgartenflächen sind mit einer Staudenmischpflanzung und Geophyten, sowie kleinkronigen Bäume geplant worden. In diesem Fall handelt es sich um den „Veitshöchheimer Goldsaum“. Diese Pflanzenzusammenstellung besteht aus 15 verschiedenen Staudenarten, sowie zehn verschiedenen Geophytenarten. Das Ziel dieser Planung ist, durch die Artenvielfalt ein Nahrungsangebot für Insekten- und Vögel zu schaffen. Das Gesteinsgemisch in der Körnung 8/16mm dient als Mulchmaterial und wurde in einer Schichtstärke von ca. 7 cm aufgetragen. Das Gesteinsgemisch hat die Aufgabe, die Feuchtigkeit und Wärme zu speichern, sowie vor Verdichtung zu schützen und verringert automatisch den Bewuchs mit Wildkräutern. Mit dieser Maßnahme reduziert man den Pflegeaufwand, sowie den Wasserbedarf (Wasserverbrauch!) und versucht langfristig ein optisch einladendes und dennoch eine ökologisch vorteilhafte Pflanzung umsetzen zu können. Die Staudenpflanzen werden sich ausbreiten, so dass später der Mineralmulch überdeckt ist.




 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum