Frau Siegenbrink erklärt, dass sie anstelle einer Vorlage, eine Vorstellung des Projektes erwartet hatte.
Frau Prüß erklärt, dass diese Vorlage das Ergebnis der interfraktionellen Arbeitsgruppe ist und es demnach keiner zusätzlichen Vorstellung mehr bedarf.
Frau Siegenbrink erläutert, dass ursprünglich 50.000,00 Eur und 1 Stelle per Haushaltsbegleitbeschluss beschlossen wurden und aus dieser Vorlage nun ersichtlich ist, dass nur 10.000,00 Eur für 2024 benötigt werden.
Frau Schwartz berichtet, von der Vereinbarung in der Arbeitsgruppe, dass Housing First ein Baustein der bestehenden Wohnraumhilfe umgesetzt wird. Eine Finanzierung erfolgt über eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung.
Das gemeinsame Ergebnis der interfraktionellen Arbeitsgruppe sieht zudem vor, die nichtgenutzten Mittel für die Stärkung der Prävention zu nutzen. Hierzu soll zunächst ein Konzept erarbeitet werden und ein separater Beschluss erstellt werden. Die Mieterberatung, die auch schon im Ausschuss diskutiert wurde, betrifft einen anderen Personenkreis.
Herr Dr. Grohmann bedankt sich für die Vorlage und beantragt die punktweise Abstimmung, da er hier in Punkt 3 Beratungsbedarf sieht bzw. die Einführung einer Mieter:innenberatungsstelle befürchtet.
Herr Voht erklärt, dass es bei Punkt 3 der Vorlage um ein konkretes Handeln geht und nicht um eine Beratung.
Frau Gröschl-Bahr erklärt, dass Prävention zum Konzept gehört – auch in Finnland, wo Housing First erfunden wurde – und äußert ihr Unverständnis, warum ein Teilergebnis der Interfraktionellen Arbeitsgruppe jetzt gestrichen werden soll.
Frau Siegenbrink erfragt, wann das Projekt starten kann.
Frau Schwartz erklärt, da es die Vergütungsvereinbarungen bereits gibt, kann es dort nur ergänzt werden und dann zeitnah begonnen werden kann, entsprechende Wohnungen zu suchen.
Frau Siegenbrink erfragt, warum zwingend Transferleistungsbezug nötig ist.
Frau Schwartz stellt dar, dass sich in der Interfraktionellen Arbeitsgruppe neben der Absprache bei dem Personenkreis auch auf den Leistungsbezug als Grundvoraussetzung geeinigt wurde (wie in Hamburg).
Herr Voht erklärt, dass er keine Konkurrenz zu dem anderen Auftrag zu den Mieter.innenberatungsstellen sieht und die Stelle und die Restmittel bei einer Ablehnung des 3. Beschlussvorschlages der allg. Haushaltskonsolidierung zugeführt werden
Weiter sprechen Herr Müller und Frau Siegenbrink , die eine Vertagung vorschlägt, bis die Arbeitsgruppenmitglieder im Ausschuss anwesend sind. Herr Manegold erfragt, bis wann das Konzept in Ziffer 3 vorliegen wird und hinterfragt erneut den zwingenden Transferleistungsbezug.
Frau Schwartz erklärt, dass ein Termin zur Vorlage des Konzeptes aufgrund von personellen Engpässen nicht genannt werden kann.
Nachdem nochmal im Protokoll der Arbeitsgruppe nachgelesen wurde und Auszüge aus der Ergebnispräsentation der interfraktionellen Arbeitsgruppe gezeigt wurden, bestätigt Frau Schwartz erneut, dass das Ergebnis der Arbeitsgruppe war, dass ein Transferleistungsbezug zwingend notwendig ist, um am Housing First teilnehmen zu können.
Frau Dr. Schleker verweist auf die Erkenntnisse der WHO, wonach Housing First ein Präventionsprojekt ist und wirbt für die Zustimmung zu dem Beschlusspunkt 3 der Vorlage.
Frau Siegenbrink schlägt vor, über 1 und 2 abzustimmen und Punkt 3 zu vertagen
Herr Voht erläutert, dass der vorgesehenen Gremienlauf dieser Vorlage eine heutige Entscheidung zwingend erforderlich macht.
Die Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Dr. Grohmann zur punktweisen Abstimmung abstimmen:
Mit 8 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen wird die punktweise Abstimmung beschlossen.
Frau Prüß lässt über Punkt 1 der Vorlage abstimmen.
Punkt 1 der Vorlage wird einstimmig so beschlossen.
Frau Prüß lässt über Punkt 2 der Vorlage abstimmen.
Punkt 2 der Vorlage wird einstimmig so beschlossen
Frau Prüß lässt über Punkt 3 der Vorlage abstimmen.
Punkt 3 der Vorlage wird mit 7 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen abgelehnt.
Abschließend bezweifeln Herr Müller und Frau Gröschl-Bahr die Sinnhaftigkeit von interfraktionellen Arbeitsgruppen, wenn die Ergebnisse dann nicht anerkannt werden.