Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, CDU, FDP u. SPD&FW: Aktionsplan Istanbul Konvention - Schutz vor häuslicher Gewalt, Frauenhäuser entlasten
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde beschlossen, die Tagesordnungspunkte 10.6,10.9, 10.10 und 10.19 gemeinsam zu beraten.
Beschluss:
Die Bürgerschaft möge beschließen:
- Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zur Juni-Sitzung der Bürgerschaft folgende Optionen auf Umsetzbarkeit zu prüfen, sowie die erforderlichen Finanzmittel zu benennen, um Frauen in Lübeck, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, umfassender und schneller zu unterstützen und bestehende Schutzlücken zu schließen:
a) schnellere Vermittlungen von Wohnungen für Frauen, denen bereits ein Auszug aus dem Frauenhaus möglich wäre,
b) Einrichtung mindestens einer Schutzwohnung als Notmaßnahme für jene Lübecker Frauen und deren Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind und für die kein Platz zur Aufnahme in einem Frauenhaus kurzfristig verfügbar ist und
c) verbesserte und zuverlässige telefonische Erreichbarkeit der Ausländerbehörde, des Jobcenters und der Sozialen Sicherung für Frauenhäuser
- Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul Konvention in Lübeck zu entwickeln und der Bürgerschaft zur Entscheidung vorzulegen. Hierbei ist auf die Bestandserfassung der vorhandenen präventiven und interventiven Angebote zur geschlechtsspezifischen Gewalt in der Stadt durch das Frauenbüro und dort sichtbar gewordene Lücken aufzubauen. Nun müssen daraus die konkreten Handlungsschritte entwickelt werden. Zudem ist Fachexpertise einzubeziehen und vorhandene Angebote vorrangig darauf zu prüfen, ob eine Erweiterung bzw. Umschichtung sinnvoller ist, als neue Angebote zu schaffen. Der Aktionsplan soll Aussagen zur zeitlichen Umsetzbarkeit, Kosten und auch zur Zuständigkeit (Bund, Länder, Kommunen) enthalten.
Folgende Punkte sind bei der Erstellung des Aktionsplanes insbesondere zu berücksichtigen:
a) für vulnerable Gruppen sind Angebote zu prüfen, also für Frauen mit Fluchterfahrung, mit Behinderungen, mit Abhängigkeitserkrankungen, mit psychischen Erkrankungen und für wohnungslose/obdachlose Frauen.
b) Schaffung eines Präventionskonzeptes, das nicht nur die Bedarfe von Frauen und Kindern berücksichtigt, sondern insbesondere auch die von Jungen und Männern sowie nicht-binären Personen.
Abstimmungsergebnis BM Zander nimmt nicht an der Abstimmung teil.
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 42 | |
Nein-Stimmen | 2 | |
Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Beschluss: | 30.05.2024 | Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck | unverändert beschlossen | ||||
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Koordinierung: | 2.000 - Fachbereichsleitung | Bearbeitung: | 2.500 - Soziale Sicherung | |||
Status: | in Bearbeitung | ||||||
Auftrag: |