Auszug - NordOstLink (525 kV Gleichstrom Erdkabel)  

6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 21.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:53 Anlass: Sitzung
Raum: Ringstedtenhof
Ort: Ringstedtenhof
VO/2024/13163 NordOstLink (525 kV Gleichstrom Erdkabel)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Zamory, Rasmus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Koch erläutert anhand einer Präsentation den Bericht. Die von 50 Hertz GmbH vorgelegte Grobtrasse durchquert das Krummesser Moor auf dem Gebiet von Herzogtum Lauenburg und Lübeck. Der Schutz und die Entwicklung der Moore sei als ein essentieller Baustein im Masterplan Klimaschutz verankert. Die Folgeschäden seien nicht abzusehen. Die Hansestadt sei aber nicht die zuständige Naturschutzbehörde sondern das Ministerium. Herr Schulz vom Naturschutzbeirat bittet dringlich darum sich zu engagieren, um eine möglichst gute Lösung für den Trassenverlauf zu erreichen. Er betont, dass es nicht darum gehe die Leitung zu verhindern. Es sprechen hierzu noch, teilweise mehrfach, AM Mauritz, Röttger, Müller, Zahn und Mählenhoff.

 

Nach Genehmigung der Niederschrift am 18.06.2024 ergänzt.

AM Röttger ergreift das Wort und bittet um Ergänzung der Niederschrift zum TOP 4.2. Er habe gesagt, dass er die Trassenführung am Rande des Krummesser Moores für ausgewogen halte und diese für ihn in Ordnung sei

 


Beschluss:


Im Bauausschuss wurde bereits mehrfach, zuletzt mündlich am 04.12.2023 und am 04.03.2024, über den sogenannten „NordOstLink“, ein 525 kV Gleichstromerdkabel berichtet. Das Vorhaben wurde als Nr. 81 „Höchstspannungsleitung Hemmingstedt/Lieth/Lohe-Rickelshof/Wöhrden – Klein Rogahn/Stralendorf/Warsow/Holthusen/Schossin; Gleichstrom“ in das Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen. Die Aufnahme in das Bundesbedarfsplangesetz begründet den Bedarf für eine neue Stromtrasse und bildet die Rechtsgrundlage, um diese zu planen und zu errichten. Die zuständige Stromnetzbetreiberin, die 50 Hertz GmbH, hat mittlerweile die Grobtrassierung vorgelegt. Im Bereich der Hansestadt Lübeck hat die 50 Hertz GmbH, die das Vorhaben gemeinsam mit der Tennet TSO GmbH plant, die Federführung. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist die Bundesnetzagentur, da es sich um ein länderübergreifendes Vorhaben handelt. Die Inbetriebnahme des Erdkabels ist nach dem aktuellen Planungsstand für 2031 anvisiert.

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum