Auszug - Bericht zum Antrag der Fraktion LINKE & GAL: Lübecker Musikschulen (VO/2023/12748)  

9. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 06.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:17 Anlass: Sitzung
Raum: Stadtbibliothek Scharbausaal
Ort: Hundestr. 5-17
VO/2023/12748-04 Bericht zum Antrag der Fraktion LINKE & GAL: Lübecker Musikschulen (VO/2023/12748)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2023/12748
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Jakubczyk, Nina
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

AM Müller fasst zusammen, dass der Anteil der Förderung durch die HL 14 % am Gesamtetat betrage und der kommunale Förderanteil landesweit bei 33 % liege. Zusätzlich komme noch ein Mehrbedarf für durch das Herrenberg-Urteil entstehende Kosten zum Tragen. Dies bestätigt und erklärt Fr. Jakubczyk. Fr. Senatorin Frank zieht einen Vergleich mit der VHS und ergänzt, dass voraussichtlich nicht 100 % der derzeit auf Honorarbasis Beschäftigten festangestellt würden. AM Grabitz fragt, warum andere Musikschulen in Lübeck nicht gefördert werden. Fr. Jakubczyk und Fr. Frank erläutern, dass dies in der Gemeinnützigkeit der beiden bereits institutionell geförderten Musikschulen begründet liege. AM Müller spricht zur Notwendigkeit politischen Handelns. Fr. Frank stellt dar, dass vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage politisch eine Priorisierung und ein Deckungsvorschlag vorzubringen sei. Laut AM Bauer ist ein Stufenplan zu entwickeln. Fr. Frank stellt klar, dass der Kulturentwicklungsplan verschiedene Maßnahmen enthalten werde, welche politisch zu priorisieren seien.

Vor dem Hintergrund, dass der Bericht die Frage aufwirft, ob das Ziel der Angleichung an eine tarifgebundene Vergütung der Lehrkräfte gemäß TVöD weiterverfolgt werden soll, verliest AM Stolzenberg den Beschlusstext (VO/2023/12748, Nr. 3) Die Kulturverwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Lübecker Musik- und Kunstschulen ein Konzept zu erstellen, wie stufenweise eine Förderung der Musik- und Kunstschulen gestaltet werden kann, um eine Angleichung an eine tarifgebundene Vergütung der Lehrkräfte gem. TVöD zu erreichen. Hierfür sei die Information notwendig, was für eine schrittweise Angleichung der Vergütungsstruktur im Haushalt leistbar ist. Fr. Frank stellt klar, dass nur Unabweisbares im Haushaltsplan angemeldet werden dürfe. AM Bauer verweist auf den parteiübergreifenden Beschluss in 2017. AM Prüß wirft die Frage auf, ob die Musikschulen selbst bereit sind, Beschäftigte nach TVöD zu zahlen. Zu den positiven Jahresabschlüssen der vergangenen Jahre sprechen AM Müller und Fr. Senatorin Frank. Fr. Frank stellt klar, dass politisch zu bewerten sei, welche Ziele mit einer Anhebung der Förderung verfolgt werden sollen. AM Burakowski spricht zum Fachkräftemangel.

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis und AV Stolzenberg schlägt eine weitergehende Beratung im Juni vor.

Fr. Jakubczyk und Fr. Frank weisen darauf hin, dass für einen Stufenplan politisch ein finanzieller Rahmen vorgelegt werden müsse. AM Stolzenberg hält eine jährliche Erhöhung um die im Beschluss VO/2023/12748 genannte Summe i.H.v. +200.000 € in 2024 für vorstellbar. 

           
 


Beschluss:

 

In der Sitzung der Bürgerschaft am 25.01.2024 wurde zu der Vorlage VO/2023/12748 (Lübecker Musikschulen) unter Punkt 3 folgender Beschluss gefasst:

Die Kulturverwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Lübecker Musik- und Kunstschulen ein Konzept zu erstellen, wie stufenweise eine Förderung der Musik- und Kunstschulen gestaltet werden kann, um eine Angleichung an eine tarifgebundene Vergütung der Lehrkräfte gem. TVöD. zu erreichen. Das Konzept ist zur Maisitzung des Kulturausschusses vorzulegen.


 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum