Auszug - Fraktion LINKE & GAL: Einrichtung eines dritten Frauenhauses in Lübeck
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beratung siehe TOP 6.2
Beschluss:
Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, der Lübecker Bürgerschaft in enger Abstimmung mit den Mitarbeitenden der bestehenden Frauenhäuser, ein geeignetes Grundstück oder eine bereits bestehende Immobilie vorzuschlagen, um einen Träger für ein drittes Frauenhaus mit mindestens 15 Plätzen zu finden.
2. Darüber hinaus wird der Bürgermeister beauftragt, die entstehenden Realisierungs- und Folgekosten für ein drittes Frauenhaus mit mindestens 15 Plätzen in den städtischen Haushalt mit aufzunehmen und entsprechende Gespräche zur Teilfinanzierung (Personalkosten) durch das Land aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 1 | |
Nein-Stimmen | 13 | |
Enthaltungen | 1 | |
Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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