Vorlage - VO/2024/12995
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, der Lübecker Bürgerschaft in enger Abstimmung mit den Mitarbeitenden der bestehenden Frauenhäuser, ein geeignetes Grundstück oder eine bereits bestehende Immobilie vorzuschlagen, um einen Träger für ein drittes Frauenhaus mit mindestens 15 Plätzen zu finden.
2. Darüber hinaus wird der Bürgermeister beauftragt, die entstehenden Realisierungs- und Folgekosten für ein drittes Frauenhaus mit mindestens 15 Plätzen in den städtischen Haushalt mit aufzunehmen und entsprechende Gespräche zur Teilfinanzierung (Personalkosten) durch das Land aufzunehmen.
Begründung
Jährlich muss eine Anzahl von Frauen und Kindern im dreistelligen Bereich abgewiesen werden (158 Frauen mit über 200 Kindern im Autonomen Frauenhaus und 145 Frauen mit über 100 Kindern im AWO-Frauenhaus bis Oktober 2023).
Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, so sind auch die Bürgerschaft und der Bürgermeister dazu aufgerufen, nicht dabei müde zu werden, den Schutz der von Gewalt betroffenen Frauen zu verbessern und auszubauen.
Die Schaffung weiterer Frauenhausplätze, die barrierefrei und ausreichend pädagogisch betreut sind, ist nötig.
Jede Abweisung von Frauen und Kindern in einer für sie lebensbedrohlichen Situation kann verhindert werden, indem die Stadtverwaltung die Schaffung eines dritten Frauenhauses prüft und umsetzt.
Anlagen
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