Auszug - Bebauungsplan 05.50.00 - Schwartauer Landstraße / Müritzweg - Auslegungsbeschluss   

13. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.7
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 18.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2024/13065 Bebauungsplan 05.50.00 - Schwartauer Landstraße / Müritzweg - Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Engert, Petra
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

AM Wisotzki merkt an, dass Unterlagen für die Ausschusssitzungen bitte so rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, dass diese auch entsprechend vor der Sitzung gesichtet und gelesen werden können. Dieses betreffe nicht nur die Vorlage des derzeitig aufgerufenen TOP sondern richte sich allgemein an die Bereitstellung von Unterlagen.


 


Beschluss:

1. Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan
 05.50.00 Schwartauer Landstraße / Müritzweg - durchgeführten Verfahren der Öffent
lichkeits- und Behördenbeteiligung in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes 05.50.00 Schwartauer Landstraße / Müritzweg -  
sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 und 5) gebilligt.

4. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB öffentlich auszulegen und zusätzlich in das Internet einzustellen.

 Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

5.  Die vertraglich zu vereinbarenden Eckpunkte (siehe Anlage 6) werden gebilligt und durch einen städtebaulichen Vertrag zeitlich vor Satzungsbeschluss gesichert.

6. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, erfolgt anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB.

Verfahren:  Die von der Planung betroffenen Bereiche wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Zu den Ergebnissen wird auf den Auswertungsbericht der durchgeführten Beteiligungsverfahren (Anlage 1) verwiesen.

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

0

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.