Auszug - Anfrage von AM Andreas Müller (DIE LINKE): Überlastete Frauenhäuser in Lübeck  

6. Sitzung des Ausschusses für Soziales
TOP: Ö 3.4
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 06.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2024/12877 Anfrage von AM Andreas Müller (DIE LINKE): Überlastete Frauenhäuser in Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Schwartz berichtet von der seit Jahren bekannten Überlastung der beiden Lübecker Frauenhäuser. Sie stellt dar, dass es auch Abweisungen geben hat, die nicht nur in der Überlegung begründet sind, sondern z.B. wenn auch männliche fast erwachsene Söhne mit unterzubringen sind. Die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser und alle Beteiligten versuchen mit äußerster Anstrengung für diese Frauen eine Unterbringung zu finden, damit ein Rückzug in den gewaltbelasteten Haushalt entfällt.


Sie stellt dar, dass die Überbelastung der Frauenhäuser regelmäßig dem Land mitgeteilt werden. Sie erinnert auch noch einmal daran, dass es eine Landesaufgabe ist und die Stadt sich finanziell beteiligt, weil die Bemühungen des Landes bei weitem nicht auskömmlich sind.

 

Frau Birkoben ergänzt die Ausführungen von Frau Schwartz mit statistischen Zahlen.

 

Herr Müller sieht damit die Frage 2 nicht beantwortet und Frau Siegenbrink möchte noch einmal wissen, was mit den abgewiesenen Frauen passiert.

 

Frau Senatorin Steinrücke erläutert, dass man seitens der Stadt im Gespräch mit den Frauenhäusern sei und man auch beim Land deutlich gemacht hat und deutlich machen muss, dass die Sparpläne nicht bei den Frauenhäusern umgesetzt werden dürfen. Zudem führt sie aus, das es auch Zielgruppen gibt, die in Frauenhäusern nicht untergebracht werden können, obwohl diese von Gewalt bedroht sind z.B. behinderte oder psychisch kranke Frauen.

Im Vergleich gibt es in Lübeck eine gute Versorgung und Kiel und Lübeck sind die einzigen kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein mit einer kommunalen Finanzierung.

 

Frau Siegenbrink merkt an, dass grundsätzlich nicht zu wenig Plätze vorhanden sind, es aber an Wohnraum fehlt, damit Frauen ausziehen können.

Herr Wulf stellt dar, dass das Land auch bemüht ist, den Auszug der Frauen aus den Frauenhäusern zu unterstützen.

Herr Voht erinnert noch einmal daran, dass es eine Landesaufgabe ist und die Stadt als Kommune hier seit Jahren bereits finanziell unterstützend tätig ist. Es sollte nach seiner Auffassung noch einmal ein Appell an das Land gerichtet werden.

 

Frau Birkoben erklärt, dass es zwar das Wissen gibt, dass Frauen abwiesen wurden, aber nicht erhoben wird, wie es dann für diesen Personenkreis weitergegangen ist.

Henn Müller spricht sich für eine Ausweiterung der kommunalen Finanzierung zum Haushalt 2025 aus.

Herr Speckmann erfragt, ob für diese Frauen, sofern dieses Leistungsbezieher:innen sind, Hotelkosten übernommen werden könnten.

Hierzu gibt Frau Senatorin Steinrücke zu bedenken, dass in Hotels dennoch keinen Schutz vor der Gewalt gegeben ist. Das wäre nur eine räumliche Trennung. Frauenhäuser bieten neben einen wesentlich größeren Schutzraum auch die Betreuung an.

Frau Gröschl-Bahr macht noch einmal deutlich, dass es eine Landesaufgabe ist und es dort noch einmal platzieren werden sollte. Zudem schlägt sie vor, die anwesenden Mitarbeiterinnen des Frauenhauses zu hören.

 

Frau Prüß erklärt, dass die Bedeutung der Frauenhäuser deutlich geworden ist und schlägt vor, das Thema noch einmal auf einer der nächsten Sitzungen komplexer zu behandeln.

 

Frau Senatorin Steinrücke erinnert daran, dass dieses Thema auch auf der Tagesordnung im Hauptausschuss steht.

Frau Akyurt stellt dar, dass Lübeck in diesem Bereich schon sehr viel leistet, schlägt vor, dass man sich beim Land dafür einsetzt, dass hier die Mittel nicht gekürzt werden und hält eine Erhöhung der Platzzahlen nicht für ausreichend, sondern würde dieses Thema gern im Kontext der Instanbul-Konventionen mit auf die Tagesordnung nehmen.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
 


Beschluss:

Wir bitten den Bürgermeister um Beantwortung der Fragen:

1) Wie wurde der Schutz der Frauen und ihrer Kinder 2023, die von häuslicher Gewalt betroffen waren und keinen Platz in einem der Lübecker Frauenhäuser erhalten konnten, sichergestellt?

 

2) Kam es im Falle von Nichtaufnahme schutzsuchender Frauen (und ggf. ihrer Kinder) in den Frauenhäusern Lübeck in 2023 dazu, dass die betroffenen Frauen (ggf. mit Kindern) wieder in ihr Zuhause zu dem Gewalt ausübenden Menschen zurückkehren mussten oder in die Obdachlosigkeit (ggf. Notunterkünfte) ohne Gewaltschutz gerieten? Falls ja: Wie viele Frauen und Kinder waren von einer dieser zwei Konsequenzen aufgrund fehlender Plätze in Lübecks Frauenhäusern betroffen?


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum