Auszug - Fraktion LINKE & GAL: Lübecker Musikschulen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Hierzu sprechen BM Stolzenberg und BM Fürter. BM Schulte-Ostermann übernimmt die Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege. Weiterhin sprechen BM Petereit, BM Bickford-Novoselac, BM Dr. Flasbarth, Senatorin Frank, BM Stolzenberg, BM Fürter, Bürgermeister Lindenau, BM Bickford-Novoselac erneut, Senatorin Frank.
Beschluss in geänderter Fassung (fett bzw. durchgestrichen):
- Die Musik- und Kunstschule Lübeck gGmbH und die Lübecker Musikschule der Gemeinnützigen erhalten für das laufende Jahr eine zusätzliche Förderung von 200.000 €, jeweils anteilig. Die zusätzlichen Finanzmittel sind für das Haushaltsjahr 2024 zu ordnen.
- Von dieser Beschlussfassung bleiben die Bürgerschaftsbeschlüsse vom 25.03.21 (VO/2021/09883) „Budgetverträge für die Musik- und Kunstschule Lübeck gGmbH und die Lübecker Musikschule der Gemeinnützigen abzuschließen“ und der Beschluss vom 25.11.2021 (VO/2021/10544) „Ab 2023 ist eine jährliche Anpassung der Fördersumme in Höhe der Tarifsteigerung im TVöD im Zuge der Haushaltsanmeldungen vorzusehen“, unberührt.
- Die Kulturverwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Lübecker Musik- und Kunstschulen ein Konzept zu erstellen, wie stufenweise eine Förderung der Musik- und Kunstschulen gestaltet werden kann, um eine Angleichung an eine tarifgebundene Vergütung der Lehrkräfte gem. TVöD. zu erreichen. Das Konzept ist zur Maisitzung des Kulturausschusses vorzulegen.
1. Der Beschluss vom 28.09.2023 des Haushaltsbegleitbeschluss von SPD&FW, Pkt. 7, 2. Absatz wird aufgehoben (siehe VO 2023/12437-01-01, Punkt 7).
Es gilt weiterhin der Beschluss vom 25.11.2021 (VO/2021/10544) „Ab 2023 ist eine jährliche Anpassung der Fördersumme in Höhe der Tarifsteigerung im TVöD im Zuge der Haushaltsanmeldungen vorzusehen“.
2. Mit der Musik- und Kunstschule sowie der Musikschule der Gemeinnützigen sind Gespräche zu führen, mit dem Ziel, den jährlichen Zuschuss durch die Hansestadt Lübeck so zu erhöhen, dass den Lehrkräften Gehälter gem. TVöD VKA gezahlt werden können.
Abstimmungsergebnis in der geänderten Fassung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
| einstimmige Annahme | x |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen | 7 | |
Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Beschluss: | 25.01.2024 | Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck | geändert beschlossen | ||||
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Koordinierung: | 4.041 - Fachbereichs-Dienste | |||||
Status: | Verfolgung gewünscht | ||||||
Auftrag: |