Auszug - Stiftung St. Johannis-Jungfrauenkloster (JJK): Feststellung der Jahresabschlüsse 2017 bis 2020
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Auf Nachfrage des Vorsitzenden gibt es keine Wortmeldungen.
Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen:
Beschluss:
1 Der Jahresabschluss 2017 mit einem Jahresfehlbetrag von -13.020,09 € wird gem. § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.
2 Dieser Fehlbetrag wird aus der Freien Rücklage ausgeglichen.
3 Der Jahresabschluss 2018 mit einem Jahresüberschuss von 36.223,93 € wird gem. § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.
4 Dieser Überschuss wird anteilig der Freien und der Zweckrücklage zugeführt.
5 Der Jahresabschluss 2019 mit einem Jahresfehlbetrag von -214,70 € wird gem. § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.
6 Dieser Fehlbetrag wird aus der Freien Rücklage ausgeglichen.
7 Der Jahresabschluss 2020 mit einem Jahresfehlbetrag von -84.378,98 € wird gem. § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.
8 Dieser Fehlbetrag wird aus der Freien Rücklage ausgeglichen.
9 Die beigefügten Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes (VO/2023/12535), die am 27.09.2023 abschließend im Prüfungsausschuss beraten wurden, werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | X |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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